Windenergie: Wie wird der Ertragsfall bei einer Betriebsunterbrechung berechnet?
Im zweiten Teil unserer neuen Blogreihe „Kunden fragen – EVK antwortet“ widmen wir uns dem Thema Betriebsunterbrechung bei Windenergieanlagen. Darin klären wir, wie man die Betriebsunterbrechungs-Versicherungssumme ermittelt und wie der Ausfall im Schadenereignis berechnet wird.
Was ist ein Betriebsunterbrechungsschaden?
Der Betriebsunterbrechungsschaden besteht aus den entgangenen Stromerlösen, die der Versicherungsnehmer während des Unterbrechungszeitraums, längstens jedoch innerhalb der Haftzeit nicht erwirtschaften kann, weil der betriebsfertige Zustand der beschädigten Sache wiederhergestellt oder eine zerstörte Sache durch eine gleichartige ersetzt werden muss. Die Haftzeit ist der Zeitraum, für den der Versicherungsschutz maximal besteht und liegt in der Regel zwischen 12 und 24 Monaten. Grundvoraussetzung für die Entschädigungszahlung ist das Vorliegen eines versicherten Sachschadens.
Wie berechnet man die Betriebsunterbrechungs-Versicherungssumme?
Die Versicherungssumme wird aus dem Stromertrag je kWh (z.B. EEG-Vergütung inkl. Korrekturfaktor oder PPA-Festpreis) multipliziert mit der Jahresproduktion in kWh (z.B. p50 Wert) ermittelt. Nehmen wir folgendes Beispiel. Wenn die geplante Jahresproduktion 10.000.000 Kilowattstunden (kWh) beträgt und der PPA-Festpreis je Kilowattstunde 10 Cent, dann ergibt sich daraus eine Betriebsunterbrechungssumme von 1.000.000 Euro.
10.000.000 kWh (geplante Jahresproduktion) * 0,10 € (PPA-Festpreis je kWh) = 1.000.000 € Betriebsunterbrechungs-Versicherungssumme.
Wie wird der Ausfall im Schadenereignis berechnet?
Generell wird bestmöglich versucht, den tatsächlichen Ertragsausfall standortgetreu in die Entschädigungsberechnung aufzunehmen. Dazu wird die Entschädigungsleistung bei Einzelanlagen zeitgenau nach Ausfallstunden errechnet. Die Ausfallstunden lassen sich anhand einer ortsnahen Windenergieanlage ermitteln. Die vergleichbare Anlage gilt als Referenz. Sollten keine vergleichbaren Daten verfügbar sein, so wird die Entschädigung pauschal anhand der vereinbarten Betriebsunterbrechungs-Versicherungssumme berechnet.
Für Windparks wird die Entschädigung auf Grundlage der im Schadenzeitraum erzeugten Strommenge (in kWh) aller vergleichbaren Windenergieanlagen im Park berechnet.
In beiden Fällen werden im Grundsatz die tatsächlichen Erträge pro kWh (unter Berücksichtigung der Menge während des Schadenzeitraums) genommen und mit maximal der im Versicherungsschein festgelegten Höchstentschädigung pro kWh multipliziert. Dabei ist die Entschädigung generell auf die vereinbarte Betriebsunterbrechungs-Versicherungssumme maximiert.
Wenn Ihr Fragen zu diesen oder weiteren Themen habt, dann kommt gerne direkt auf uns zu oder schreibt eine Mail an riedel@evk-oberense.de
Der Autor:
Marcel Riedel arbeitet seit 2016 beim Enser Versicherungskontor. Im Jahr 2018 hat der Technische Underwriter und Fachwirt für Versicherungen und Finanzen die Leitung der Abteilung Erneuerbare Energien übernommen.
02938/9780-31, riedel@evk-oberense.de