Ertragsausfälle Windenergie Kran

Windenergie: Wer kommt für Ertragsausfälle auf, wenn die Reparatur länger dauert?

veröffentlicht um 11:22 am 14. Mai 2024

In unserer neuen Blogreihe „EVK beantwortet Betreiberfragen“ widmen wir uns dem Thema Ertragsausfälle bei Windenergieanlagen. In unserem ersten Beitrag klären wir, wer Ertragsausfälle bezahlt, wenn die Reparatur länger dauert. Hierbei gehen wir auf zwei Szenarien ein, die dafür ursächlich sein können: die Haftungsbeschränkung im Vollwartungsvertrag sowie die verlängerte Reparaturdauer durch lange Lieferzeiten von Bauteilen.

1. Haftungsbeschränkung im Vollwartungsvertrag

Windrad Reparatur ErtragsausfälleDie Maschinen- und Maschinen-Betriebsunterbrechung Versicherung leistet Entschädigung für unvorhergesehen eintretende Beschädigungen oder Zerstörungen an versicherten Sachen (Sachschaden), die nicht explizit ausgeschlossen sind. Bei diesen werden auch die entgangenen Einnahmen aus Stromerlösen entschädigt, die der Versicherungsnehmer während des Unterbrechungszeitraums, längstens jedoch innerhalb der vereinbarten Haftzeit (in der Regel zwischen 12 und 24 Monaten), nicht erwirtschaften kann.

Darüber hinaus ist die Eintrittspflicht eines Dritten z.B. aus der Verfügbarkeitsgarantie eines Vollwartungsvertrages zu berücksichtigen. Diese geht dem Versicherungsvertrag voran.

Sofern im o.g. Vollwartungsvertrag Haftungsbeschränkungen zu Gunsten des Anbieters enthalten sind (z.B. Zahlungsbegrenzungen zu vereinbarten Verfügbarkeitsregelungen), so sind die darüberhinausgehenden Ertragsausfälle nach Maßgabe des eigenen EVK-Wordings mitversichert, sofern der oben genannte versicherte Sachschaden eingetreten ist und die Versicherungssumme ausreichend vereinbart gilt.

Aber Achtung: Sie als Versicherungsnehmer haben die Obliegenheit, gegenüber dem Versicherer rechtzeitig anzuzeigen, wenn erkennbar wird, dass zum Beispiel die o.g. Haftungsbegrenzung erreicht wird.

2. Die Reparaturdauer verlängert sich z.B. durch lange Lieferzeiten von serienmäßig hergestellten Bauteilen

LKW mit Ersatzteil Windrad ErtragsausfallDer Versicherer würde im Falle einer Verzögerung der Ersatzteil-Lieferung für entgangene Stromerlöse innerhalb der Haftzeit aufkommen. Der Versicherungsnehmer ist hierbei stetig verpflichtet Schadenminderung zu betreiben. Die Reparatur muss somit vom Versicherungsnehmer organisatorisch sowie finanziell begleitet werden. Organisatorisch bedeutet, dass der Versicherungsnehmer ein Reparaturunternehmen beauftragt oder Zugang zu beschädigten Teilen ermöglicht. Mit finanzieller Begleitung ist gemeint, dass Zeitwertabzüge oder Selbstbehalte in der Reparaturrechnung übernommen werden.

Wichtig ist: Der Versicherer leistet keine Entschädigung, soweit der Unterbrechungsschaden vergrößert wird, zum Beispiel durch behördliche angeordnete Wiederherstellungs- oder Betriebsbeschränkungen.

Wenn Sie zu diesem Thema Rückfragen haben, kommen Sie gerne auf unsere Versicherungsexperten im Bereich Windenergie zu. Wir helfen Ihnen gerne weiter. Gleichzeitig beantworten wir aber auch Ihre persönlichen Fragen.

Porträtbild Marcel Riedel

Der Autor:

Marcel Riedel arbeitet seit 2016 beim Enser Versicherungskontor. Im Jahr 2018 hat der Technische Underwriter und Fachwirt für Versicherungen und Finanzen die Leitung der Abteilung Erneuerbare Energien übernommen. Seit 2025 verstärkt er als Prokurist die Geschäftsführung.

02938/9780-31, riedel@evk-oberense.de