5 Versicherungstipps für die erste eigene Wohnung
Der Auszug von zu Hause und die erste eigene Wohnung sind wohl zwei der größten Schritte in Richtung Selbstständigkeit. Bei diesem spannenden neuen Lebensabschnitt gerät eines oft in Vergessenheit: die eigenen Versicherungsangelegenheiten. Aber genau diese sollte man nicht vernachlässigen, denn eine eigene Wohnung bedeutet auch eigene Verantwortung.
Da die meisten jungen Erwachsenen vor dem Auszug wohl in bestimmten Sparten über ihre Eltern mitversichert sind, gilt es, die bestehende Versicherungslage zu checken. Denn durch eine eigene Wohnung greift der Versicherungsschutz der Eltern zum Teil nicht länger. In unserem Blogbeitrag geben wir Euch 5 Tipps, welche Versicherungen Ihr dabei unbedingt im Blick haben solltet.
1. Hausratversicherung
Die Hausratversicherung deckt Schäden an allen Gegenständen ab, die sich in einem Haushalt befinden. Wenn man eine eigene Wohnung bezieht, benötigt man entsprechend auch eine eigene Hausratversicherung für elektronische Geräte, Möbel, etc. Dabei ist eines wichtig: die richtige Höhe der Versicherungssumme. Wir prüfen gerne, welche Versicherungssumme für Euren Hausrat und Eure Wohnfläche optimal geeignet ist. Denn nur so lässt sich eine Unterversicherung vermeiden.
2. Kfz-Versicherung
Verfügt man schon über eine eigene Kfz-Versicherung, läuft diese auch nach dem Auszug normal weiter. Allerdings kann der Wechsel des Wohnortes auch Auswirkungen auf den Versicherungsbeitrag haben. Zum einen hängt der Beitrag von der Postleitzahl des Wohnortes ab, zum anderen ändert sich ggf. auch die jährliche Fahrleistung. Und diese beeinflusst wiederum den Beitrag.
3. Privathaftpflichtversicherung
Bis zum 18. Lebensjahr können Jugendliche bei ihren Eltern familienversichert sein. Nach der Volljährigkeit benötigt Ihr dann Eure eigene Absicherung, es sein denn, Ihr befindet Euch noch in einer Schul- oder Berufsausbildung und dazu zählt auch ein Studium. Dann ist man weiterhin bei den Eltern mitversichert, bis die Ausbildung abgeschlossen ist. Ob also beim Auszug Änderungsbedarf besteht, lässt sich nicht pauschal beantworten. Dies gilt genauso für die Rechtsschutz- und die Krankenversicherung.
4. Berufsunfähigkeitsversicherung (BU)
Hierbei handelt es sich um eine individuelle Versicherung. Jedes Familienmitglied benötigt seinen eigenen Versicherungsvertrag. Im besten Fall haben Eltern ihre Kinder schon in jungen Jahren gegen die Folgen der Berufsunfähigkeit abgesichert. Besitzt ein junger Erwachsener vor dem Auszug schon eine BU, dann bleibt der Schutz im Umzugsfall wie gehabt. Wichtig ist nur, dass Ihr dem Versicherer die Adressänderung mitteilt. Besteht diese Absicherung noch nicht, solltet Ihr unbedingt darüber nachdenken. Gerade wenn man auf eigenen Beinen steht, ist die Arbeitskraft essenziell.
5. Weitere Versicherungen
Wenn Ihr über eine private Unfallversicherung oder eine Lebens- und Rentenversicherung verfügt, bleiben diese nach dem Auszug wie vorher bestehen. Wichtig ist nur, dass Ihr dem Versicherer die neue Adresse mitteilt. Eine Wohngebäudeversicherung dürfte für die wenigsten relevant sein. Denn in der Regel bezieht man eine Mietwohnung und ist damit durch die Wohngebäudeversicherung des Vermieters abgesichert. Anders sieht es aus, wenn man ein Haus oder eine Eigentumswohnung erbt, geschenkt bekommt oder selbst erwirbt. Die bestehende Wohngebäudeversicherung geht bei Eigentümerwechsel immer auf den Käufer/Erben der Immobilie über. Das muss dem Versicherer zwingend angezeigt werden.
Wenn Ihr Rückfragen oder Beratungsbedarf habt, kommt gerne auf uns zu. Generell gilt: teilt uns gerne frühzeitig mit, wenn sich Euer Wohnort ändert oder sich andere personenbezogene Veränderungen (Beginn oder Ende der Ausbildung/des Studiums, Heirat, Geburt etc.) oder sachbezogene Veränderungen (Hausbau, Immobilienerwerb, Änderungen KFZ-Nutzung etc.) ergeben. Nur so können wir Euren Versicherungsschutz adäquat anpassen und Einsparpotenziale bei Euren Verträgen aufdecken.
Der Autor:
Marian Kaim arbeitet beim EVK als Kundenbetreuer in der Sachabteilung. Hier betreut der Fachwirt für Versicherungen und Finanzen (IHK) Privatkunden über alle Versicherungssparten hinweg.
02938/9780-72; kaim@evk-oberense.de