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Die D&O-Versicherung: Wer entscheidet, haftet

veröffentlicht um 10:03 am 24. Juni 2022

Vertrag PPAJeden Tag müssen Führungskräfte wichtige Entscheidungen treffen. Bei Fehlentscheidungen können dem Unternehmen enorme Schäden entstehen. Geschäftsführer, Aufsichtsräte oder Vorstände haften dann persönlich und unbeschränkt mit ihrem gesamten Privatvermögen. Absichern lässt sich dieses Risiko mit der D&O-Versicherung (Directors & Officers-Versicherung). Und diese ist längst nicht mehr nur ein Thema für große Konzerne. In Deutschland laufen zurzeit weit über 10.000 Schadenersatzklagen gegen Organe von überwiegend mittelständischen Unternehmen. Grund genug, um in diesem Blogbeitrag einmal die Inhalte der D&O-Versicherung zu erläutern, typische Schadenbeispiele unter die Lupe zu nehmen und Ihnen Tipps zum Versicherungsabschluss zu geben.

Was ist eine D&O-Versicherung?

Schreibtisch Fürungskraft D&ODie D&O-Versicherung ist eine spezielle Form der Vermögensschadenhaftpflicht-versicherung. Mit ihr werden die persönlichen Haftungsrisiken der Mitglieder geschäftsführender Organe (z.B. GmbH-Geschäftsführer, Vorstand, Generalbevollmächtigte,) oder der Kontrollorgane (Aufsichtsrat, Verwaltungsrat, Beirat, Prokuristen mit Einzelprokura, leitende Angestellte) auf den Versicherer übertragen. Es handelt sich dabei um eine Claims-Made-Versicherung. Damit die Versicherung greift, muss die Anspruchsstellung innerhalb der Vertragslaufzeit liegen, nicht jedoch der Vermögensschaden, um den es geht.

Was ist mit der D&O-Versicherung versichert?

CEO Bausteine auf GeldDie D&O-Versicherung gewährt Versicherungsschutz für reine Vermögensschäden, welche durch eine versicherte Person im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit dem Unternehmen entstanden sind.

Versichert ist sowohl die Haftung im Innen- als auch im Außenverhältnis. Eine Haftung im Innenverhältnis liegt vor, wenn Schadenersatzansprüche vom eigenen Unternehmen an die versicherte Person herangetragen werden. Eine Haftung im Außenverhältnis meint, dass externe Parteien wie Behörden im Falle einer möglichen Insolvenz Ansprüche an das Unternehmen stellen.

Schadenersatz Geld unter GerichtshammerIn beiden Fällen wird durch einen Gesellschafterbeschluss entschieden, dass die Schäden an den jeweiligen Verursacher (verschuldensabhängig) weitergegeben werden. Die Schadenfälle im Innenverhältnis überwiegen allerdings deutlich. Übernommen werden die Kosten für Schadenersatz aus berechtigten Ansprüchen inklusive Verfahrenskosten sowie die Verteidigungskosten bei unberechtigten Ansprüchen.

Darüber hinaus umfasst der Versicherungsschutz die angemessenen und erforderlichen Gebühren und Ausgaben, um den Schaden für das Ansehen der versicherten Person abzuwehren oder zu mindern. Nicht versichert sind Fälle, in denen vorsätzlich gehandelt wurde oder eine wissentliche Pflichtverletzung vorliegt. Die D&O-Versicherung gilt dabei grundsätzlich weltweit. Nur für Risiken in den USA gelten besondere Regelungen.

Schadenbeispiele der D&O-Versicherung

Verzweifelter Geschäftsführer vor PC und KalkulationenVorwurf der Insolvenzverschleppung

Eines der größten Risiken und Angriffsfläche für Entscheider in Unternehmen ist sicherlich das Thema Insolvenz. Denn für Entscheider ist der richtige Zeitpunkt zur Beantragung der Insolvenz nicht einfach einzuschätzen. Wird dem Entscheider Insolvenzverschleppung vorgeworfen, dann ist dies ein Fall für die D&O Versicherung.

EDV-Anlage und CloudNachteilige Verträge oder Fehlkalkulationen

Nehmen wir folgendes Schadenbeispiel: Ein Geschäftsführer erwirbt eine für das Unternehmen ungeeignete EDV-Anlage. Ihm wird vorgeworfen, dass er nicht alle Möglichkeiten sorgfältig sondiert hat und nun erhebliche, auch finanzielle Nachbesserungen anfallen. Hier würde die D&O-Versicherung einspringen.

2 ineinander gesteckte Puzzle-TeileFusion

Der Vorstand einer Genossenschaft wird von Genossen und Gläubigern wegen Schäden in Anspruch genommen, die durch die Fusion mit einer anderen, in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befindlichen Genossenschaft entstanden sind. Auch dies wäre ein Fall für die D&O-Versicherung.

Tipps zum Abschluss einer D&O-Versicherung

Vertrag mit FüllerTipp 1: Das Kleingedruckte beachten

D&O Verträge unterscheiden sich sehr stark nach der Qualität ihres Bedingungswerkes. Qualitative Unterschiede offenbaren sich beispielsweise hinsichtlich Einschränkungen bei der Auswahl von Anwälten, bei der Übernahme von Notfallkosten oder auch darin, ob eine vorsorgliche Rechtberatung enthalten ist. Um das für Ihre individuelle Situation passende Produkt zu finden, empfiehlt sich eine umfassende Beratung.

Taschenrechner Stift und BrilleTipp 2: Versicherungssummen richtig festlegen

Um im Schadenfall auch optimal entschädigt zu werden, ist es wichtig, dass die Versicherungssummen passen. Diese hängen unter anderem ab von Faktoren wie: individuelle Risiken des Geschäftsmodells, Branchenrisiken, Jahresumsatz, Internationalität, Größe des zu versichernden Personenkreises u.v.m.

Insolvent-StempelTipp 3: Risiken für Gesellschafter-Geschäftsführer berücksichtigen

Beachten Sie, dass das Eigentum an einer Firma nicht vor der persönlichen Haftung schützt. Es gilt: Gesellschafter-Geschäftsführer können ebenfalls in Haftung genommen werden, beispielsweise von einem Insolvenzverwalter.

zusammengestreckte HändeTipp 4: Schutz für Ehrenamtliche

Auch Vereinsvorstände oder Entscheider in Stiftungen können persönlich für ihre Fehler in Haftung genommen werden. Entsprechend gibt es auf dem Markt spezielle D&O-Versicherungen für Vereine und andere gemeinnützige Organisationen. Lesen Sie dazu gerne unsere Infobroschüre. LINK (VEMA-Broschüre)

 

Sie merken schon: D&O-Versicherungen bieten wirksamen Schutz, auch für die Entscheider mittelständischer Unternehmen. Gleichzeitig sind sie aber auch komplex in der individuellen Ausgestaltung. Wir helfen Ihnen hier gerne weiter. Vereinbaren Sie doch einfach einen persönlichen Beratungstermin mit einem unserer D&O-Spezialisten.

Porträtbild Annika Vollmer

Die Autorin:

Annika Vollmer ist Fachwirtin für Versicherungen und Finanzen (IHK), Technischer Underwriter (DVA) und hat bereits ihre Ausbildung zur Kauffrau für Versicherungen und Finanzen beim EVK absolviert. Seit 2014 betreut sie Industrie- und Gewerbeunternehmen und ist zudem Ansprechpartnerin für Dienstleister im Bereich Erneuerbare Energien.

02938 / 9780-28 , vollmer@evk-oberense.de