PV-Tagung 2026: Wichtige Impulse für den Weiterbetrieb von Dachanlagen
Am 22. Januar 2026 lud die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen zur PV-Tagung ins Haus Düsse ein. Auch das EVK war mit zwei Mitarbeitern vor Ort, um sich über die wichtigsten Themen rund um den Betrieb und Weiterbetrieb von PV-Dachanlagen zu informieren. Neben politischen Rahmenbedingungen standen wirtschaftliche Fragen des Weiterbetriebs nach 20 Jahren sowie technische Optionen im Fokus. Im Blogbeitrag fassen wir die relevantesten Themen der Veranstaltung zusammen und geben Versicherungstipps.
Politische Ziele und neue Vorgaben in NRW
Eine Vertreterin des nordrhein-westfälischen Wirtschaftsministeriums stellte die aktuellen Zielsetzungen vor: Bis spätestens 2045 soll in NRW Klimaneutralität erreicht werden, die klimaneutrale Stromerzeugung schon 10 Jahre eher. Allein für den PV-Sektor sei ein deutlicher Ausbau erkennbar. Derzeit seien – überwiegend auf Ein- und Zweifamilienhäusern in NRW – Dachanlagen mit einer Leistung von rund 12.280 MW installiert. Zudem verwies die Referentin auf wichtige Aspekte der Solaranlagen-Verordnung, die seit 06.06.2024 in Kraft ist. Für Neubauten und umfassende Dachsanierungen sind dabei zwei Dinge besonders relevant: Mindestens 30 % der Dachfläche müssen bei Neubauten oder vollständiger Dachhauterneuerung mit PV belegt werden. Bei neu errichteten Stellplätzen mit mehr als 35 Plätzen sind mindestens 30 % zu überdachen und mit PV auszustatten. Gerade landwirtschaftliche Betriebe mit großen Hallen- oder Stallgebäuden sollten diese Vorgaben frühzeitig in ihre Bauplanung einbeziehen.
Darüber hinaus stellte die Referentin Fördermöglichkeiten für gewerbliche PV-Projekte vor. Für gewerblich genutzte Anlagen – etwa größere Dachanlagen auf Mehrfamilienhäusern mit Mieterstrommodellen – bestehen Förderprogramme, und zwar bis zu 45 % der zuwendungsfähigen Ausgaben mit einer Förderhöchstgrenze von 20.000 Euro. Ob eine Förderung greift, hängt von Anlagengröße, Nutzungskonzept und weiteren Kriterien ab. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert, insbesondere bei Anlagen über 30 kWp.
Ü20-Anlagen: Was passiert nach 20 Jahren?
Ein weiteres zentrales Thema der Veranstaltung war der Umgang mit sogenannten „Ü20-Anlagen“, also PV-Anlagen, deren 20-jährige EEG-Vergütung ausgelaufen ist. Gleich zwei Vorträge beschäftigten sich mit diesem Thema. Die klare Botschaft beider: Viele dieser Anlagen können weiterhin einen Beitrag zur Energiewende leisten – technisch wie wirtschaftlich.
Denn funktionstüchtige Alt-Anlagen liefern weiterhin Strom, die CO₂-Einsparungen bleiben erhalten. Gleichzeitig verursachen Entsorgung und Rückbau Kosten. Vor der Entscheidung sollte allerdings ein umfassender Anlagencheck inklusive Funktionskontrolle für den sicheren Weiterbetrieb erfolgen. Dazu gehören die Sichtkontrolle von Modulen und Dach, die technische Überprüfung und Ertragskontrolle sowie die fachgerechte Reinigung.
Optionen für den Weiterbetrieb
Ist die Entscheidung für den Weiterbetrieb positiv ausgefallen, stehen den Betreibern mehrere Optionen offen.
Variante 1: Volleinspeisung
Die Volleinspeisung ist die einfachste Lösung, wenn die Anlage technisch gut funktioniert, vor Ort nur wenig Strom verbraucht wird und der organisatorische Aufwand geringgehalten werden soll. Diese Variante bedeutet in der Regel den kleinsten Anpassungsbedarf.
Variante 2: Umstellung auf Eigenverbrauch
Diese Option ist dann interessant, wenn der Stromtarif deutlich über der Anschlussvergütung (max. ca. 10 ct/kWh) liegt und ein nennenswerter Eigenverbrauch vorhanden ist oder durch einen Speicher gesteigert werden kann. Allerdings gilt: Wurde bislang voll eingespeist, sind technische Umbauten erforderlich.
Variante 3: Direktvermarktung
Alternativ kann eine Vermarktung über einen Direktvermarkter erfolgen oder eine Vergütung nach Börsenstrompreis gewählt werden. Hier entstehen jedoch zusätzliche Kosten für Vermarktung und gegebenenfalls Nachrüstung. Perspektivisch könnte eine „kleine Direktvermarktung“ an Bedeutung gewinnen – die Entwicklungen sollten beobachtet werden.
Variante 4: Repowering
Beim Repowering werden Module ausgetauscht oder zusätzliche Anlagen auf demselben oder weiteren Dächern errichtet. Interessant dabei: die neuen Module bleiben bis zur ursprünglichen Anlagenleistung für die Restlaufzeit in der alten EEG-Vergütung. Mögliche Vorteile liegen in der höheren Effizienz, einer Leistungssteigerung sowie der Langlebigkeit dieses Konzepts.
Generell gilt: Nicht jede Konstellation ist wirtschaftlich sinnvoll, so dass eine detaillierte Wirtschaftlichkeitsberechnung unverzichtbar ist. Ob und wann der Einsatz eines Speichers Sinn macht, hängt stark von Faktoren wie dem Eigenverbrauch, dem Strompreis und dem Nutzungsprofil eines Betreibers ab. Generell lässt sich aber feststellen, dass die Kosten für Batteriespeicher deutlich gesunken sind (ca. 400–700 €/kWh). Gleichzeitig hat sich die Lebensdauer auf etwa 15 Jahre erhöht. Moderne Lithium-Eisen-Phosphat-Speicher gelten zudem als weniger brandanfällig als frühere Lithium-Ionen-Systeme. Trotzdem gilt: Ein Speicher erhöht die Investition deutlich.
Versicherungsfragen bei Ü20-Anlagen
Dass eine Anlage aus der EEG-Förderung fällt, ist kein Kündigungsgrund, denn das Risiko besteht weiterhin. Oft können bestehende Sach- und Ertragsversicherungen weitergeführt werden. Betreiber sollten allerdings prüfen, ob es versicherungstechnisch Kosteneinsparpotenziale gibt. Eine Möglichkeit wäre die Reduktion der Versicherungssumme. Der Hintergrund: die Anschaffungskosten für PV-Anlagen haben sich in den letzten Jahren deutlich verringert, so dass der Wert der Anlage gesunken ist. Diesem lässt sich durch eine geringere Versicherungssumme Rechnung tragen, die wiederum die Versicherungsprämie reduziert. Natürlich sollte man darauf achten, nicht in eine Untersicherung zu geraten. Zudem kann es sinnvoll sein, die Anlage – sofern dies nicht schon der Fall ist – über die Gebäudeversicherung abzusichern. Diese Variante ist preiswerter als eine Allgefahrendeckung, reduziert aber den Versicherungsschutz auf die Gefahren, die der Gebäudevertrag abdeckt.
Generell gilt: Gerade im landwirtschaftlichen Umfeld mit großen Dachflächen und erhöhten Brand- oder Sturmrisiken sollte der Versicherungsschutz regelmäßig überprüft und angepasst werden.
Fazit der Tagung
Die Veranstaltung machte deutlich, dass der politische Druck zum Ausbau von Photovoltaik hoch bleibt und Dachanlagen – insbesondere auf landwirtschaftlichen Gebäuden – dabei eine zentrale Rolle spielen. Betreiber sollten ihre Ü20-Anlagen nicht vorschnell stilllegen. Zwar gibt es in diesem Fall keine pauschalen Lösungen, aber mit Hilfe von Wirtschaftlichkeitsberechnungen und Einzelfallentscheidungen lässt sich in vielen Fällen die individuelle beste Option für den Weiterbetrieb finden. Insbesondere für landwirtschaftliche Betriebe lohnt sich ein strukturierter Blick auf Bestand, Verbrauch, Vermarktungsoptionen und Anpassungen beim Versicherungsschutz. Wer frühzeitig plant und Fördermöglichkeiten nutzt, kann sowohl ökologisch als auch wirtschaftlich profitieren.
Die Autorin:
Jutta Krämer ist beim Enser Versicherungskontor zuständig für das Marketing und die Pressearbeit. Die gelernte PR- und Online-Redakteurin arbeitet seit 2015 für das Enser Versicherungskontor.
02938/9780-70, kraemer@evk-oberense.de

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