
Brandschutz für Betriebe - auf die Prävention kommt es an!
Ein Brand kann für jedes Unternehmen gravierende Folgen haben. Neben dem Wegfall oder der Beschädigung des Betriebs mit Produktions- und Lieferausfällen kann es auch zum Verlust von Kunden und Mitarbeitern können. Um dieses Risiko zu minimieren, sollten Sie in den vorbeugenden Brandschutz investieren. In unserem Blogbeitrag erläutern wir Ihnen, welche Arten des Brandschutzes es gibt und in welchen Punkten sich die Auflagen der Behörden und der Versicherer unterscheiden. Darüber hinaus geben wir Ihnen 11 Tipps, worauf Sie im Alltagsgeschäft in puncto Brandschutz unbedingt achten sollten.
Welche Arten des vorbeugenden Brandschutzes gibt es?
Man unterscheidet drei Arten des vorbeugenden Brandschutzes:
- Baulicher Brandschutz
- Anlagentechnischer Brandschutz
- Organisatorischer Brandschutz
Baulicher Brandschutz
Der bauliche Brandschutz umfasst alle Maßnahmen, die mit der Errichtung oder der Änderung baulicher Anlagen zusammenhängen. Auch impliziert der bauliche Brandschutz die Planung der Gebäudeanordnung, beispielsweise die Einrichtung von Pufferzonen zur Komplextrennung. Unter den baulichen Brandschutz fallen zudem die Bildung von Brandabschnitten zum Beispiel durch Brandwände oder die richtige Auswahl von (feuerbeständigen) Baustoffen und Materialien.
Anlagentechnischer Brandschutz
Unter den Begriff anlagentechnischer Brandschutz fallen alle technischen Einrichtungen und Anlagen, die im Brandschutz präventiv oder operativ eingesetzt werden. Dazu zählen Einrichtungen aus verschiedenen Bereichen wie Brandmelde- und Warnanlagen, jegliche Feuerlöscheinrichtungen wie der Handfeuerlöscher oder Sprinkleranlagen, aber auch Einrichtungen, die die Flucht von Personen vereinfachen, beispielsweise Sicherheitsbeleuchtung.
Organisatorischer Brandschutz
In der Regel werden bauliche und anlagentechnische Brandschutzmaßnahmen durch organisatorische Maßnahmen ergänzt. Beispiele hierfür sind die Instandhaltung, Wartung und Nutzung von baulichen und technischen Brandschutzeinrichtungen, z.B. Löschgeräten, sowie der richtige Umgang damit. Die Kennzeichnung und Freihaltung von Flucht- und Rettungswegen gehört genauso zum organisatorischen Brandschutz wie der Aushang von Brandschutzordnungen zur Brandvermeidung und für Maßnahmen im Notfall.
Wie unterscheiden sich behördliche und versicherungstechnische Auflagen beim Brandschutz?
Im Bereich des Brandschutzes gibt es eine Fülle von baubehördlichen und berufsgenossenschaftlichen Gesetzen, Verordnungen und anderweitigen Vorgaben. Darüber hinaus stellen auch Versicherer Anforderungen an den Brandschutz in Unternehmen. Das Hauptaugenmerk der gesetzlichen und behördlichen Auflagen liegt weniger auf der Sicherung Ihres Betriebseigentums und des Gebäudes. Primäres Ziel der Auflagen ist vielmehr der Schutz von Personen und Umwelt. Sind alle Rettungswege frei zugänglich und gesichert? Funktioniert der Rauchabzug? Das sind wesentliche Fragen, die für die Behörden wichtig sind. Die Einhaltung der erforderlichen Maßnahmen überwachen die Bauämter und die Berufsgenossenschaften. Sollte es hier zu Verstößen kommen, droht die Schließung des Betriebes.
Die Versicherer stellen ebenfalls Ansprüche an den Brandschutz und dessen Wirksamkeit. Diese sind in der Regel höher als die der Behörden. Zudem unterscheidet sich der Fokus der Vorgaben. Denn dieser liegt für die Versicherungsgesellschaften beim Sachschadenschutz. Elementar wichtig sind in diesem Zusammenhang beispielsweise die vorhandenen Löschvorrichtungen, die den Sachschaden im Falle eines Brandes minimieren sollen. Verletzt der Versicherungsnehmer seine Obliegenheiten, haben Versicherungen die Möglichkeit, weitere Auflagen zu erteilen oder die Versicherung des Unternehmens zu kündigen.
11 Brandschutztipps für Unternehmen
Am besten ist es natürlich, wenn es erst gar nicht zu einem Brand kommt. Sie können das Risiko für einen Brand verringern, wenn Sie die folgenden 11 Tipps im Unternehmensalltag beherzigen.
Halten Sie Rettungswege, aber auch die Ladestationen von Gabelstaplern, frei von brennbaren Stoffen.
- Blockieren Sie Brandschutztüren nicht durch Holzkeile oder ähnliche Vorrichtungen. Im Schadenfall können diese sonst nicht schließen.
- Machen Sie Feuerlöscher und weitere Schutzeinrichtungen immer frei zugänglich und schulen Sie Ihre Mitarbeiter im Umgang damit.
- Meiden Sie Ansammlungen von Papier und Paletten.
- Lassen Sie bei Umbaumaßnahmen oder der Verlegung von Produktions- oder Lagerflächen (Hochregallager) die Brandmelde- und Löschvorrichtungen von einem VdS-Sachverständigen überprüfen.
- Vermeiden Sie direkte Anlagerungen von brennbaren Stoffen an Gebäuden im Außenbereich.
- Vermeiden Sie heiße Quellen wie Schrumpffolien. Verwenden Sie alternativ Verfahren mit Wickelfolien.
- Halten Sie aktuelle Lagepläne, Laufkarten und Rettungswegpläne sichtbar an einer definierten Stelle vor.
- Überprüfen Sie regelmäßig alle elektrischen Licht- und Kraftanlagen (aus behördlicher Sicht nach BGV V3 sowie aus Versicherersicht nach VdS).
- Führen Sie Feuerwehrübungen in Ihrem Betrieb durch. Am besten mit Übungen sowohl für Mitarbeiter als auch für die Feuerwehr.
- Verlangen Sie die Aushändigung von Schweißerlaubnisscheinen vor Beginn von Schweißarbeiten durch fremde Unternehmen.
Wenn Sie Fragen zum Thema Brandschutz haben oder zu Ihrem Versicherungsschutz haben, kommen Sie gerne auf uns zu.

Die Autorin:
Annika Vollmer ist Fachwirtin für Versicherungen und Finanzen (IHK), Technischer Underwriter (DVA) und hat bereits ihre Ausbildung zur Kauffrau für Versicherungen und Finanzen beim EVK absolviert. Seit 2014 betreut sie Industrie- und Gewerbeunternehmen und ist zudem Ansprechpartnerin für Dienstleister im Bereich Erneuerbare Energien.
02938 / 9780-28 , vollmer@evk-oberense.de