Der Brandgefahr zu Weihnachten begegnen
Das Licht brennender Kerzen ist für viele Menschen der Inbegriff von Weihnachten. Zeitgleich mit der Weihnachtsstimmung steigt die Brandgefahr – durch echte Kerzen, aber auch durch defekte Lichterketten. Im Blogbeitrag erklären wir, welche Versicherungen bei Brandschäden greifen, geben Tipps zum Versicherungsschutz und zu möglichen präventiven Maßnahmen.
Welche Versicherungen greifen bei Brandschäden?
Ihre Hausratversicherung ersetzt alle Schäden, die durch Feuer, aber beispielsweise auch Löschwasser an Einrichtungsgegenständen entstehen. Zu diesen gehören auch die Weihnachtsgeschenke. Brandschäden am Haus, die beispielsweise durch Rußbildung entstehen, ersetzt die Gebäudeversicherung. Sie deckt nicht nur Schäden am Haus und möglichen Nebengebäuden ab, sondern auch an festen Einbauten – wie Fußböden oder Heizungen. Bei beiden Versicherungen gilt: Voraussetzung für die Übernahme des Schadens durch die Versicherung ist, dass der Brand nicht grob fahrlässig entstanden ist. Unter grobe Fahrlässigkeit fällt beispielsweise, wenn man brennende Kerzen unbeaufsichtigt lässt. Dann kann der Versicherer die Erstattung mindern.
Tipps zum Versicherungsschutz
Ausschluss der Leistungskürzung
Prüfen Sie, ob Ihre Hausrat- und Wohngebäudeversicherungen einen Verzicht auf Leistungskürzung bei grob fahrlässig verursachten Schäden vereinbart haben. Dieses bieten mittlerweile viele moderne, leistungsstarke Tarife. Insbesondere in älteren Tarifgenerationen gibt es diesen Ausschluss noch nicht. Hier sollten Sie über ein Produktupdate oder den Wechsel des Versicherers nachdenken.
Details im Blick haben
Die Übernahme von Kosten und bestimmte Zusatzleistungen variieren von Versicherer zu Versicherer. Differenzen gibt es nicht nur beim Thema grobe Fahrlässigkeit, sondern auch bei der Übernahme von Aufräumungs- und Entsorgungskosten oder auch im Bereich Dekontamination, wenn es darum geht, Räumlichkeiten ohne gesundheitliche Risiken wieder bewohnbar zu machen.
Versicherungssummen prüfen
Da der Wert des Hausrats über die Jahre durch Neuanschaffungen meist steigt, sollten Sie die angegebene Versicherungssumme in Ihrem Vertrag regelmäßig prüfen und bei Bedarf anpassen. Denn wenn der aktuelle Wert deutlich unter der Deckungssumme liegt, ist der Versicherer berechtigt Schäden eventuell nur anteilig zu ersetzen.
Vorgehen im Schadenfall
- Melden Sie den Schaden umgehend – auch wenn er an den Feiertagen passiert. Wie bieten dafür beispielsweise Notfallnummern an.
- Dokumentieren Sie den Schaden. Machen Sie Fotos von den beschädigten Gegenständen und den Schäden am Haus.
- Erstellen Sie eine Liste mit den beschädigten oder zerstörten Gegenständen: optimal ist das Aufführen von Daten wie Jahr der Anschaffung, Kaufpreis und Neuwert. Sofern Rechnungen vorhanden sind, fügen Sie diese mit bei.
Präventive Maßnahmen
- Kerzen löschen: Lassen Sie die Kerzen niemals unbeaufsichtigt brennen. Auch das Niederbrennen von Kerzen sollte vermieden werden.
- Abstand halten: Kerzen sollten mindestens 30cm Abstand zu Zweigen, Dekorationen und anderen entzündlichen Gegenständen haben. Bringen Sie Kerzen generell nur in sicheren Haltern an.
- Frisches Tannengrün verwenden: Adventskränze und Weihnachtsbäume sind brennbare Untergründe und können durch Kerzen entzündet werden. Wer nicht auf Weihnachtsgrün mit echten Kerzen verzichten möchte, sollte unbedingt auf frisches Tannengrün achten, da trockene Nadeln und Holz schneller Feuer fangen. Regelmäßiges Bestäuben mit Wasser zögert den Austrocknungsprozess hinaus.
- Lichterketten prüfen: Lichterketten können eine Alternative zu echten Kerzen sein. Aber auch sie können Brände auslösen. Vorteilhaft sind LED-Beleuchtungen, da sie kaum Wärmeentwicklung verzeichnen und zudem energiesparend sind. Vor jedem Gebrauch sollten die Lichterketten und -schläuche auf Mängel geprüft werden. Beim Neukauf achten Sie auf entsprechende Prüfsiegel.
- Löschutensilien bereit halten: Stellen Sie einen Eimer Wasser oder eine Löschdecke bereit, um ein Feuer im Notfall schnell löschen oder ersticken zu können.
Wir wünschen Ihnen auf jeden Fall eine schöne und besinnliche Advents- und Weihnachtszeit. Bei Fragen oder Beratungsbedarf helfen wir Ihnen gerne weiter und sind natürlich auch im Notfall jederzeit außerhalb der normalen Öffnungszeiten für Sie erreichbar.
Der Autor:
Marian Kaim arbeitet beim EVK als Kundenbetreuer in der Sachabteilung. Hier betreut der Fachwirt für Versicherungen und Finanzen (IHK) Privatkunden über alle Versicherungssparten hinweg.
02938/9780-72; kaim@evk-oberense.de