Ausgebrannter Dachstuhl

Brandgefahr in Speichern und Kellern

veröffentlicht um 11:42 am 17. Januar 2021

Wer kennt das nicht. Alle Sachen, die im Alltag nicht gebraucht werden, landen im Keller oder auf dem Dachboden. Na gut, die Garage ist auch noch eine Option. Das ist absolut menschlich – kann aber auch gefährlich sein. Vor allem, wenn brennbarer Sperrmüll neben leicht entzündlichen Flüssigkeiten, Farben oder Gasen steht. Zwar sind viele Schäden, die durch Brände entstehen können, durch die Wohngebäudeversicherung und die Hausratversicherung abgedeckt. Aber natürlich ist es immer am besten, die Gefahren im Falle eines Brandes von Vorneherein zu minimieren. Die beste Vorsorge: man entzieht dem Feuer die Nahrung.

Brandgefahr Nr. 1: Sperrmüll

Dachboden mit MöbelnBrände am Dachstuhl sind eine der häufigsten Gründe, warum Feuerwehren ausrücken müssen. Auslöser können beispielsweise ein Kurzschluss in der Elektroinstallation oder ein Blitzeinschlag sein. Warum das Feuer hier leichtes Spiel hat, liegt oft an den Dingen, die auf Dachböden und Speichern gelagert werden. Möbel, Kleidungsstücke, andere Textilien und Sperrmüll sind nämlich leicht entzündlich. Im Keller geht die Brandgefahr ebenfalls von vollgepackten Räumen aus. Hinzu kommt, dass hier auch oft der Heizkessel steht. Aber Sperrmüll ist nicht das einzige Problem auf Dachböden und in Kellerräumen. Wenn auf diesen Abstellflächen brennbare Flüssigkeiten und Gase gelagert werden, potenziert sich die Brandgefahr.

Brandgefahr Nr. 2: Brennbare Flüssigkeiten und Gase

Farbreste in RegalBesonders gefährlich sind beispielsweise Dosen mit Farben oder Lacken sowie Behälter mit Verdünnungsmittel oder Benzin. Solche Flüssigkeiten sind leicht entzündlich und verdampfen schnell. Treten sie aus ihrem Behälter aus, reichen schon relativ niedrige Temperaturen aus, um sie zu erhitzen. Dies ist beispielsweise auch durch die abgebende Wärme eines Heizkörpers oder einer Lampe denkbar. Die Erhitzung oder auch ein Funke können dann dazu führen, dass ein Brand entsteht. Zusätzlich zur Brandgefahr besteht auch ein Explosionsrisiko, wenn sich die Dämpfe der Flüssigkeiten mit der Raumluft vermischen.

Camping GasflaschenUm die Brandgefahr einzugrenzen, gibt es genaue gesetzliche Vorschriften, wie brennbare Flüssigkeiten und Gase zu lagern sind. Brennbare Flüssigkeiten zum Beispiel sind auf Dachböden komplett verboten. Im Keller ist die Aufbewahrung auf höchstens 20 Liter begrenzt. Die Lagerung von Camping-Gasflaschen oder Spraydosen ist in Kellerräumen untersagt. Für die Lagerung in Garagen bis 100 m² gilt laut Garagenverordnung: maximal 200 Liter Dieselkraftstoff und maximal 20 Liter Benzin in dicht verschlossenen, bruchsicheren Behältern sind erlaubt.

8 Tipps zur Reduktion der Brandgefahr:

  1. Trennen Sie sich von unnützen Dingen und entrümpeln Sie regelmäßig Dachboden und Kellerräume. So grenzen Sie die Brandgefahr spürbar ein. Bringen Sie die entrümpelten Gegenstände einfach zum Recyclinghof in der Nähe. Das ist oft kostenlos oder gegen eine geringe Gebühr möglich.
  2. Halten Sie die gesetzlichen Vorschriften zur Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten und Gasen unbedingt ein.
  3. Lassen Sie Treibstoffe und Lösungsmittel grundsätzlich nicht offenstehen.
  4. Achten Sie darauf, dass brennbare Flüssigkeiten nicht in zerbrechlichen Gefäßen aufbewahrt werden.
  5. Wenn in Ihrem Haus noch Wärmedämmungen aus brennbarem Material verbaut sind, tauschen Sie diese, wenn möglich, gegen nicht brennbare Isolierung aus.
  6. Installieren Sie auch auf dem Dachboden und im Keller einen Rauchmelder. Rauchmelder sind für diese Räume zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben, können im Ernstfall aber lebensrettend sein.
  7. Kamine, die durch den Speicher führen, müssen bautechnisch unbedingt in Ordnung sein. Sie sollten Mängelanzeigen der Kaminkehrer bzw. Schornsteinfeger umgehend ausführen bzw. ausführen lassen.
  8. Da Treppen und Flure wichtige Flucht- und Rettungswege sind, sollten Sie diese nicht als Lagerflächen nutzen – schon gar nicht für brennbare Flüssigkeiten. Aber auch im Weg stehende Kinderwagen, Fahrräder o.ä. erhöhen die Brandgefahr, da das Feuer auf diese Gegenstände übergreifen und so über die Etagen voranschreiten kann. So verrauchen Treppen- und Fluchtwege in kurzer Zeit und werden unpassierbar.

Welche Versicherung greift im Brandfall?

Versicherungsgesellschaften unterscheiden bei Brandschäden danach, ob diese die Einrichtung oder das Gebäude betreffen. Bei der Einrichtung, also allen beweglichen Dingen, greift die Hausratversicherung; bei Schäden an Gebäude oder Nebengebäuden wie beispielsweise einer Garage die Wohngebäudeversicherung.

Hausratversicherung:

eingerichtetes Wohnzimmer mit HausratFür einen Brand im Keller oder auf dem Dachboden, der ggf. auch auf den übrigen Wohnraum übergegangen ist, ist die Hausratversicherung zuständig. Diese übernimmt die Kosten für die Wiederbeschaffung von allen Dingen, die beweglich sind. Dazu gehören beispielsweise Möbel, Elektrogeräte, Kleidung oder Werkzeug. Ersetzt wird der vereinbarte Versicherungswert. In der Regel ist dies der Wiederbeschaffungswert für neuwertigen Ersatz der nicht reparablen Gegenstände. Bei reparaturfähigen Beschädigungen übernimmt die Hausratversicherung die notwendigen Reparaturkosten. Sollten Gegenstände weiterhin nutzbar sein, aber Spuren des Feuers oder der Feuerbekämpfung davongetragen haben, zahlt der Versicherer eine Wertminderung aus.

Wohngebäudeversicherung:

Wohnhaus mit NebengebäudenDie Wohngebäudeversicherung greift bei Schäden an der Bausubstanz eines Gebäudes. Ist also das eigene Haus durch einen Dachstuhlbrand abgebrannt oder zumindest teilweise zerstört, ersetzt diese Versicherung die Reparatur- und Wiederaufbaukosten. Dies umfasst neben Mauerwerk und Ziegeln auch Fenster, Türen oder Fliesen, also alles, was fest mit dem Gebäude verbaut ist. Inkludiert sind auch sanitäre und elektrische Anlagen. Neben dem versicherten Wohngebäude sind in der Regel auch Nebengebäude auf dem Grundstück abgesichert. Dazu gehören beispielsweise Carport oder Garage, Gartenhäuser oder Schuppen.

Wichtige Hinweise zum Versicherungsschutz:

  • Prüfen oder lassen Sie in regelmäßigen Abständen Ihre Hausrat- und Wohngebäudeversicherung prüfen, insbesondere die Versicherungssumme. Passt der angegebene Neuwert des Hausrats noch? Gab es bauliche Veränderungen, die angezeigt werden müssen? Sind Sie gar umgezogen und haben nur die Adresse, nicht jedoch die Verträge angepasst? Dies ist wichtig, damit Sie im Schadenfall entsprechend entschädigt werden.
  • Die Versicherung übernimmt die Kosten nach einem Brand nur dann, sofern der Brandschaden unabsichtlich entstanden ist. Bei Vorsatz – also Brandstiftung – zahlt keine Versicherung.
  • Bei grober Fahrlässigkeit ist der Versicherer berechtigt, die Leistungen zu kürzen. Hier gibt es allerdings Unterschiede zwischen den Versicherern. Einige Gesellschaften verzichten beispielsweise auf eine Prüfung auf Fahrlässigkeit und regulieren den Schaden unabhängig davon.

Welcher Versicherungsschutz für Sie optimal ist, hängt von Ihrer individuellen Situation ab. Wir prüfen gerne Ihre bestehenden Verträge. Kommen Sie einfach auf uns zu.

Martina Echtermeyer EVK Privatkunden

Die Autorin:

Martina Echtermeyer gehört seit 2018 zum Team von EVK. Als Gruppenleiterin verantwortet die ausgebildete Versicherungskauffrau den Privatkundenbereich und betreut zudem Gewerbekunden in allen Versicherungssparten.

02938/9780-46, echtermeyer@evk-oberense.de