
Die Betriebsunterbrechungsversicherung im Check
Die Betriebsunterbrechung ist für viele Unternehmen das Schreckgespenst unter den Schadenszenarien. Denn die finanziellen Folgen für den Betrieb sind in solchen Fällen immens und nicht selten größer als der ursächliche (Sach-)Schaden: trotz Gewinnverlust müssen Fixkosten wie Miete und Nebenkosten sowie Löhne und Gehälter weitergezahlt werden. Hier springt eine Betriebsunterbrechungsversicherung ein. Für wen sich eine Absicherung lohnt, welche Gefahren und Schäden versicherbar sind und worauf Sie beim Abschluss achten sollten, erläutern wir im nachfolgenden Blogbeitrag.
Für wen eignet sich eine Betriebsunterbrechungsversicherung?
Eine Betriebsunterbrechungs- (BU)-Versicherung eignet sich für alle produzierenden Gewerbetreibenden, Handels- und Handwerksbetriebe sowie Bürobetriebe. Um das individuelle Risiko besser einschätzen zu können, eignen sich Fragestellungen wie: Kann mein Unternehmen nach größeren Sachschäden schnell wieder arbeiten? Lassen sich benötigte Maschinen sowie Rohstoffe und Material zeitnah beschaffen? Akzeptieren meine Kunden mögliche Zeitverzögerungen? Sollten Sie eine oder mehrere dieser Fragen verneinen müssen, dann sollten Sie über den Abschluss einer BU-Versicherung nachdenken.
Was ist versichert und welche Schäden und Gefahren sind versicherbar?
Versichert sind Gewinnminderung und -ausfall, nicht erwirtschaftete Gewinne sowie fortlaufende umsatzunabhängige Betriebskosten, Löhne und Gehälter. Der Versicherungsschutz lässt sich an die Bedürfnisse und die Risikosituation Ihres Unternehmens anpassen. Generell sind Betriebsunterbrechungen aufgrund von Schäden an versicherten Sachen durch
- Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion)
- Einbruchdiebstahl (inkl. Vandalismus und Raub)
- Leitungswasser
- Sturm und Hagel
- Elementarschäden
- Innere Unruhen, Streik und Aussperrung, mutwillige Beschädigung
versicherbar. Beachten Sie auch, dass Rückwirkungs- oder Wechselwirkungsschäden, also Schäden, die entstehen, weil die vor- oder nachgelagerte Produktion unterbrochen ist, immer separat eingeschlossen werden müssen!
Wie lässt sich die Versicherungssumme ermitteln?
Bei der kleinen BU für kleinere Unternehmen entspricht die Versicherungssumme der für die Inhaltsversicherung. Unser separater Blogbeitrag liefert hier genauere Infos. Eine Unterversicherung wird nur dann angerechnet, wenn die Inhaltsversicherungssumme zu gering gewählt ist. Prüfen Sie auf jeden Fall, für welchen Zeitraum die inhaltsorientierte Versicherungssumme ausreicht.
Bei der mittleren BU wird die Versicherungssumme bestimmt durch den Umsatz reduziert um den Wareneinsatz. Die Versicherungssumme der industriellen BU wird anhand der GuV berechnet. Einen entsprechenden Berechnungsbogen können Sie bei Bedarf gerne bei uns anfordern.
Welche der drei Kategorien für Sie greift, hängt von der Branche, der Betriebsgröße und dem Versicherer ab. Neben der Höhe der Versicherungssumme ist auch die Haftzeit (der Leistungszeitraum des Versicherers) entscheidend. Die Dauer der Haftzeit kann durch Sie variabel gewählt und auch angepasst werden. In der Vergangenheit wurde in der Regel eine Haftzeit von 12 – 18 Monaten vereinbart, aufgrund der längeren Lieferzeiten sind mittlerweile auch 24 oder mehr Monate nicht mehr unüblich.
Tipps
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Detaillierte Risikoeinschätzung voranstellen
Nicht jeder Vertragsbaustein ist für jeden Betrieb gleich wichtig. Deswegen muss dem Vertragsabschluss eine detaillierte und individuelle Risikoeinschätzung vorausgehen. Neben der Tätigkeit eines Betriebs kann insbesondere auch die Lage starken Einfluss auf potenzielle Sachschäden und Betriebsunterbrechungen haben. Es gilt also immer die individuellen Risiken am Versicherungsort zu berücksichtigen.
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Haftzeiten prüfen und bestimmen
Haftzeiten sollten nicht nur die Betriebsstillstandsdauer berücksichtigen, sondern den gesamten Zeitraum bis der Betrieb wieder die alte Ertragsstärke erreicht hat. In diesem Zusammenhang kann es problematisch sein, wenn die BU nur aufgrund der bisherigen Umsätze und Wareneinsätze berechnet wird. Berücksichtigt werden sollten auch gestiegene Preise und verlängerte Lieferzeiten.
Optimalerweise enthält die Versicherungssumme einen Vorsorgebeitrag, der eventuelle Gewinn- und Fixkostensteigerungen für die versicherte Haftzeit auffängt. Bei einer 24-monatigen Haftzeit muss also die Geschäftsentwicklung von 3 (!) künftigen Geschäftsjahren berücksichtigt werden. Damit die Summe im Schadenfall definitiv ausreicht, sollten Sie die Versicherungssumme jährlich an die jeweils aktuellen GuV-Kennzahlen und Erwartungen zur Geschäftsentwicklung anpassen.
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Nachhaftungsregelung berücksichtigen
Bei einer vereinbarten Nachhaftungsregelung ersetzt der Versicherer auch den Schaden, der über der Versicherungssumme liegt – in der Regel 30%. Hierfür fällt zunächst keine Prämie an. Erst wenn sich die Versicherungssumme im kommenden Jahr für das zurückliegende als zu niedrig erweist, muss die Prämie dafür anteilig bezahlt werden.
Da insbesondere die Risikoeinschätzung und die Summenermittlung in der Betriebsunterbrechungsversicherung alles andere als trivial sind, helfen wir Ihnen gerne weiter. Fakt ist auch: das Thema Cyber Crime wird eine immer größere Rolle im Bereich Betriebsunterbrechungen spielen. Lesen Sie hier auch gerne unseren ausführlichen Blogbeitrag zum Thema Cyberversicherung. Kommen Sie bei Fragen und Unklarheiten gerne auf uns zu.

Die Autorin:
Annika Vollmer ist Fachwirtin für Versicherungen und Finanzen (IHK), Technischer Underwriter (DVA) und hat bereits ihre Ausbildung zur Kauffrau für Versicherungen und Finanzen beim EVK absolviert. Seit 2014 betreut sie Industrie- und Gewerbeunternehmen und ist zudem Ansprechpartnerin für Dienstleister im Bereich Erneuerbare Energien.
02938 / 9780-28 , vollmer@evk-oberense.de