Hände der Mitarbeiter übereinander

Schutz für alle - die betriebliche Gruppenunfallversicherung

veröffentlicht um 11:09 am 1. Februar 2021

Wie schnell ein Unfall passieren kann, wissen Sie aus eigener Erfahrung. Die gesetzliche Unfallversicherung bietet hierbei entweder keinen oder nur unzureichenden Schutz. Ein Grund: die absolute Mehrzahl der Unfälle passieren zu Hause. Sie sind somit durch die gesetzliche Unfallversicherung nicht abgedeckt. Jährlich erleiden ca. 8 Millionen Menschen einen Unfall, zum Teil mit bleibenden Folgen und Folgekosten. In den wenigsten Fällen verfügen Arbeitnehmer aber über eine private Unfallversicherung, die sie entsprechend absichert. Das Angebot einer betrieblichen Unfallversicherung ist deswegen ein toller Benefit, um bestehende Mitarbeiter an Ihr Unternehmen zu binden. Und natürlich auch, um für neue qualifizierte Fachkräfte attraktiv zu sein. Denn die betriebliche Gruppenunfallversicherung schützt Arbeitgeber wie Arbeitnehmer weltweit und rund um die Uhr vor den finanziellen und wirtschaftlichen Folgen eines Unfalls.

Es gibt gleich mehrere Gründe, warum Sie als Arbeitnehmer über eine betriebliche Gruppenunfallversicherung nachdenken sollten:

5 Gründe für eine betriebliche Unfallversicherung aus Arbeitgebersicht

  • Die betriebliche Unfallversicherung schließt die Lücken zur gesetzlichen Unfallversicherung. Insbesondere Sie als Firmeninhaber werden im Netz der Sozialversicherung nur unzureichend versorgt. Eine freiwillige Versicherung in der Berufsgenossenschaft ist zwar möglich. Diese ist allerdings mit vielen Einschränkungen und nur mit unzureichenden Versicherungssummen verbunden.
  • Blick durch Auto-Außenspiegel auf auf der Straße liegendes FahrradDie Berufsgenossenschaft zahlt bei Arbeits- und Wegeunfällen erst ab einer Invalidität von 20%. Zudem ist nur der direkte Weg zum Arbeitsplatz mitversichert, ein kurzer Abstecher zum Bäcker dagegen nicht. Im Gegensatz dazu bietet die Gruppenunfallversicherung einen 24-Stunden-Schutz. Dieser gilt auch im Privatbereich.
  • Wenn Sie Ihren Mitarbeitern eine Gruppenversicherung anbieten und ggf. die Kosten dafür tragen, erhöht dies die Mitarbeiterbindung und-zufriedenheit. Darüber hinaus sind Sie als Arbeitgeber für qualifizierte Bewerber attraktiver.
  • Die Beiträge zur Gruppenunfallversicherung, die Sie für Ihre Mitarbeiter zahlen, können Sie steuerlich als Betriebsausgabe geltend machen. Ebenso absetzbar ist der persönliche Anteil als private Vorsorge.
  • Generell bietet die betriebliche Gruppenunfallversicherung Kostenvorteile gegenüber der privaten Unfallversicherung. Mit steigender Anzahl der Versicherten sinken die Beiträge. Ab zwei versicherten Mitarbeitern profitieren Sie als Arbeitgeber selbst vom gleichen und damit günstigeren Tarif.

Wer kann versichert werden?

EVK-Team in IndustrielagerhalleEs können alle Mitarbeiter versichert werden und sollten das nach AGG auch. Das gilt für Auszubildende und geringfügig Beschäftigte genauso wie für Familienangehörige, die im Unternehmen tätig sind, sowie für Sie als Firmeninhaber oder Unternehmer.

In der Regel werden die Versicherten in Personen- oder Gefahrengruppen eingeteilt Somit können Firmeninhaber und Mitarbeiter entsprechend der eigenen Lebenssituation gezielt gegen die Folgen eines Unfalls abgesichert werden. Darüber hinaus lassen sich Personen auch einzeln mit namentlicher Nennung absichern. Es liegt dabei eine hohe Flexibilität bei Ein- und Ausschlüssen von Personen vor.

Generell ist die betriebliche Gruppenunfallversicherung nicht nur für große Unternehmen interessant. Ein Abschluss ist in der Regel schon ab 3 Personen möglich. Eine Gesundheitsprüfung ist nicht erforderlich.

Leistungen der Gruppenunfallversicherung

Die Standardleistungen sind:

  • Invaliditätssumme

Wenn Sie oder einer Ihrer Mitarbeiter nach einem Unfall dauerhaft körperlich oder geistig beeinträchtigt sind, zahlt die Versicherung die vereinbarte Invaliditätsleistung. Die Höhe hängt ab von der vereinbarten Versicherungssumme und dem unfallbedingten Invaliditätsgrad.

  • Progression

Bei Einschluss einer Progressionsstaffel in den Vertrag steigt die Leistung je nach Grad der Verletzung dynamisch. Bei einem höheren Invaliditätsgrad wird die versicherte Person also finanziell bessergestellt. So sichern Progressionsstaffeln bei Vollinvalidität ein Vielfaches der vereinbarten Grundinvalidität.

  • Todesfallleistung

Bei Tod der versicherten Person zahlt der Versicherer die für die Todesfallleistung vereinbarte Summe aus.

 

Darüber hinaus kann der Schutz der betrieblichen Unfallversicherung noch individuell erweitert werden durch folgende Zusatzbausteine:

  • Krankenhaustagegeld:

Krankenwagen in der Nacht auf Straßefür jeden Tag im Krankenhaus (infolge eines Unfalls) erhalten Versicherte ein Krankenhaustagegeld, ab dem vierten Tag verdoppelt sich die Höhe der Leistung

  • Übergangsleistung:

wenn die Leistungsfähigkeit nach einem Unfall mindestens drei Monate lang vollständig eingeschränkt ist, übernimmt der Versicherer die vereinbarte Versicherungssumme

  • Tagegeld:

bei einer Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit, die durch einen Unfall hervorgerufen wurde, kommt der Versicherer für das vereinbarte Tagegeld auf

  • Assistenzleistungen wie beispielsweise Reha-Manager:

ein Unfallberater unterstützt Sie und Ihre Mitarbeiter mit einem individuellen Reha-Konzept und berät beispielsweise zu speziellen Therapien oder beim Umbau von Haus und Auto

  • Unfallrente:

führt ein Unfall zur Invalidität, zahlt der Versicherer ab einem vereinbarten Invaliditätsgrad (i. d. Regel 50 Prozent) ein Leben lang die vereinbarte Unfallrente.

Einige betriebliche Gruppenunfallversicherungen übernehmen auch die Kosten für kosmetische Operationen, die infolge eines Unfalls notwendig geworden sind, sowie Bergungs- und Transportkosten nach einem Unfall.

Wenn Sie an einer betrieblichen Unfallversicherung interessiert sind, empfiehlt sich folgendes Vorgehen:

Vorgehensweise bei der Gruppenunfallversicherung

  • Ermitteln Sie die zu versichernden Personen / Personengruppen / Gefahrengruppen
  • Legen Sie den Versicherungsumfang fest
  • Bestimmen Sie die Finanzierung. Wollen Sie die betriebliche Unfallversicherung als zusätzliche Sozialleistung für Ihre Mitarbeiter finanzieren oder sollen diese den Beitrag aus dem Arbeitslohn selbst finanzieren?
  • Stimmen Sie sich wegen der steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten mit Ihrem Steuerberater ab.

Wenn Sie Fragen zur betrieblichen Unfallversicherung oder zu den Ausgestaltungsmöglichkeiten haben, kommen Sie gerne auf uns zu.

Und noch ein kleiner Tipp zum Schluss: Es gibt auch eine Vereinsgruppenunfallversicherung.

 

Porträtbild Annika Vollmer

Die Autorin:

Annika Vollmer ist Fachwirtin für Versicherungen und Finanzen (IHK), Technischer Underwriter (DVA) und hat bereits ihre Ausbildung zur Kauffrau für Versicherungen und Finanzen beim EVK absolviert. Seit 2014 betreut sie Industrie- und Gewerbeunternehmen und ist zudem Ansprechpartnerin für Dienstleister im Bereich Erneuerbare Energien.

02938 / 9780-28 , vollmer@evk-oberense.de