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Betriebliche Altersvorsorge: die Direktversicherung im Check

veröffentlicht um 8:32 am 21. August 2022

Frühzeitf in BAV investierenZusätzliche Altersvorsorge macht nicht nur Sinn, sondern ist für Ihre Arbeitnehmer existenziell wichtig. Die gesetzliche Rente wird immer geringer und die Versorgungslücke der Bürger damit größer. Nach aktuellen Schätzungen wird das Rentenniveau bis 2030 auf rund 43% des Bruttogehaltes sinken, hiervon sind noch Steuern und Sozialabgaben zu leisten. Wer im Rentenalter also seinen gewohnten Lebensstandard weitgehend halten will, muss zusätzlich vorsorgen – und dass möglichst frühzeitig. Eine für Arbeitnehmer gut geeignete zusätzliche Vorsorge ist die betriebliche Altersvorsorge (bAV). Sie bietet aber nicht nur Ihren Arbeitnehmern, sondern auch für Sie als Arbeitgeber einige Vorteile. Im Blogbeitrag nehmen wir die gängigste und praktikabelste Form der betrieblichen Altersvorsorge, die Direktversicherung, unter die Lupe, beleuchten die verschiedenen Durchführungswege und geben Ihnen wichtige Tipps.

Seit 2002 hat jeder Arbeitnehmer, der gesetzlich rentenversichert ist, Anspruch auf eine vom Staat geförderte Zusatzrente, die auf dem Prinzip der Entgeltumwandlung basiert. Wenn Sie Ihren Arbeitnehmern eine Direktversicherung als Form der betrieblichen Altersvorsorge ermöglichen, erfüllen Sie diesen Rechtsanspruch. Dabei stehen Ihnen in diesem Zusammenhang zwei verschiedene Modelle zur Auswahl: die arbeitnehmerfinanzierte und die arbeitgeberfinanzierte Direktversicherung.

Wie unterscheiden sich die arbeitnehmer- und die arbeitgeberfinanzierte Direktversicherung voneinander?

Erklärgrafik zur arbeitnehmerfinanzierten DirektversicherungArbeitnehmerfinanzierte Direktversicherung

Hierbei erteilen Sie als Arbeitgeber eine Zusage und treffen mit Ihren Mitarbeitern eine Entgeltumwandlungsvereinbarung. Sie schließen dann die Direktversicherung ab, entweder bei Ihrem bevorzugten Versicherer oder Sie überlassen Ihren Mitarbeitern die Wahl. Als Versicherungsnehmer führen Sie die Beiträge aus dem Bruttogehalt des Arbeitnehmers ab. Versicherte Person ist der jeweilige Arbeitnehmer und er hat natürlich auch das Bezugsrecht. Für Sie als Arbeitgeber entstehen grundsätzlich keine zusätzlichen Kosten.

Grafik zur arbeitgeberfinanzierten DirektversicherungArbeitgeberfinanzierte Direktversicherung

Bei einer arbeitgeberfinanzierten Direktversicherung bestimmen Sie, ob und wie viel Sie in eine betriebliche Altersvorsorge für Ihre Mitarbeiter einzahlen wollen. Die eingezahlten Beiträge sind Betriebsausgaben und reduzieren Ihre Steuerlast.

Generell sind aber auch Mischformen möglich. Sie können sich als Arbeitgeber zum Beispiel an der betrieblichen Altersvorsorge beteiligen, indem Sie einen Zuschuss in die Direktversicherung des Mitarbeiters fließen lassen. Seit 2019 gibt es zudem eine Zuschusspflicht. Darüber haben wir einen ausführlichen separaten Blogbeitrag verfasst.

Für wen ist die Direktversicherung interessant?

Im Prinzip eignet sich die Direktversicherung für jeden Mitarbeiter, nicht nur für die Besserverdiener. Da im Rahmen des Betriebsrentenstärkungsgesetzes die mögliche Anrechnung einer Betriebsrente auf die Grundsicherung massiv entschärft worden ist, lohnt sich bAV auch für Mitarbeiter mit kleineren Einkommen. Auszubildende und geringfügig Beschäftigte können damit ebenfalls ihre Rente aufbessern.

Welche Vorteile haben Sie als Arbeitgeber mit einer Direktversicherung?

zusammengestreckte HändeNeben der Erfüllung des Rechtsanspruchs bietet das Angebot einer Betriebsrente für Sie zahlreiche weitere Mehrwerte. Arbeitgeber, die ihre Mitarbeiter zu einer zusätzlichen Altersvorsorge anregen und mit Zuschüssen unterstützen, zeigen soziale Verantwortung. Das wirkt sich positiv auf das Image aus, erhöht die Bindung und Motivation der vorhandenen Mitarbeiter und ist zeitgleich ein gutes Mittel zur Mitarbeitergewinnung. Eine Direktversicherung ist zudem bilanzneutral und gut kalkulierbar. Beiträge, die Sie als Arbeitgeber freiwillig dazugeben, gelten darüber hinaus als Betriebsausgaben.

Tipps zum Abschluss:

Tipp 1: Tarifvertragliche Regelungen berücksichtigen

In vielen Branchen ist die betriebliche Altersvorsorge bereits in den Tarifverträgen geregelt. Informieren Sie sich also gegebenenfalls vorab, ob auch für Ihren Betrieb tarifvertragliche Regeln gelten.

Tipp 2: Vorsorge auch für Minijobber anbieten

Auch geringfügig Beschäftigte können mit Hilfe der Direktversicherung vorsorgen – und zwar ohne Einbußen beim Gehalt. Die sogenannte Minijobrente ermöglicht es, die Vorsorge allein durch die Investition von Arbeitszeit aufzubauen. Voraussetzung ist, dass ein unbefristetes Arbeitsverhältnis besteht und der Minijobber nicht mehr als 450€ im Monat verdient.

Tipp 3: Umwandlung vermögenswirksamer Leistungen

Da vermögenswirksame Leistungen (VL) Bestandteil des Gehalts sind, sind sie grundsätzlich steuer- und sozialversicherungspflichtig. Für Ihre Arbeitnehmer kann es daher attraktiv sein, diese Leistungen ebenfalls in die bAV einfließen zu lassen. Wir beraten Sie gerne diesbezüglich.

Tipp 4: Bestehende Versorgungszusagen prüfen

Kundenberatung Michael SpeitSeit 2019 müssen für neu abgeschlossene, durch Entgeltumwandlung finanzierte bAV-Verträge Pflichtzuschüsse bezahlt werden. Für bereits vorher bestehende Verträge gilt dies seit 2022. Wichtig für Sie: bestehende Versorgungszusagen, die einen Arbeitgeberzuschuss zur bAV bereits vorsehen, erfüllen diese Neuverpflichtung zum Zuschuss nach dem Betriebsrentenstärkungsgesetz nicht automatisch. Bitte lassen Sie Ihre bestehenden Zusagen daher prüfen. Wir unterstützen Sie hier gerne.

Sollten Sie Fragen zum komplexen Thema der betrieblichen Altersvorsorge haben oder sich über andere Durchführungswege wie Pensions- oder Unterstützungskassen informieren wollen, dann kommen Sie jederzeit auf uns zu. Wir beraten Sie und natürlich auch Ihre Mitarbeiter gerne.

 

Mitarbeiter Porträt Michael Speit

Der Autor:

Michael Speit arbeitet beim Enser Versicherungskontor als Kundenbetreuer in der Abteilung Industrie und Gewerbe. Hier fungiert er unter anderem als Hauptansprechpartner in den Bereichen betriebliche Altersvorsorge und betriebliche Krankenversicherung. Der gelernte Versicherungsfachmann (IHK) verfügt über einen Bachelor of Science (B.SC), Schwerpunkt Finance.

02938/9780-72, speit@evk-oberense.de