Schreibtisch Fürungskraft D&O

Berufliche Haftungsrisiken für Führungskräfte

veröffentlicht um 6:58 am 10. Juni 2025

Unterschrift auf EVK-SchreibblockAls Führungskraft tragen Sie nicht nur die Verantwortung für den Erfolg Ihres Unternehmens, sondern stehen gleichzeitig auch persönlich im Fokus. Mit den immer komplexer werdenden Anforderungen an Führungskräfte steigen auch die Risiken, die mit so einer Position verbunden sind. Egal ob wichtige unternehmerische Entscheidungen oder rechtliche Verpflichtungen, bereits kleine Fehler können weitreichende Konsequenzen haben – sowohl für Ihr Unternehmen als auch für Sie persönlich. Da es sich bei der Absicherung von Führungskräften um ein vielschichtiges Thema handelt, das auch mittelständische Unternehmen betrifft, widmen wir diesem eine komplette Blogreihe. Dabei starten wir mit den beruflichen Haftungsrisiken.

Eigene D&O oder Firmen-D&O-Firmenversicherung

BeratungsgesprächBei Fehlentscheidungen oder Pflichtverletzungen im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit haften Geschäftsführer, Vorstände oder Aufsichtsräte persönlich unbeschränkt mit ihrem gesamten Privatvermögen gegenüber ihrem Unternehmen und in bestimmten Fällen auch gegenüber Dritten. Das gilt auch, wenn sie fahrlässig gehandelt haben. Für solche Fälle haben viele Unternehmen eine D&O-Versicherung (Directors & Officers) abgeschlossen. Wenn Sie in eine Führungstätigkeit berufen werden, sollten Sie deswegen im ersten Schritt prüfen, ob eine Firmen-D&O besteht. Wenn ja, sollten Sie diese genau unter die Lupe nehmen und sich ein Bild davon machen, wie umfassend der Schutz ist. Klären Sie Fragen wie: Welcher Personenkreis gilt versichert? Wie hoch ist die Versicherungssumme? Besteht auch Versicherungsschutz bei der Verletzung von Datenschutzgesetzen? Generell gilt: Im Zweifelsfall können Sie auch eine persönliche-D&O abschließen. Denn nur mit einem eigenen D&O-Vertrag können Sie die Rahmenbedingungen der Police selbst beeinflussen.

Was leistet eine D&O-Versicherung?

Mitarbeiterin mit Paragraphen-SchildEine D&O-Versicherung gewährt Versicherungsschutz für den Fall, dass Sie für einen Vermögensschaden ersatzpflichtig gemacht werden. Sie greift ausdrücklich nicht bei Personen- und Sachschäden. Versichert sind Haftungsansprüche im Innen- und Außenverhältnis. Im Innenverhältnis bedeutet, dass Schadenersatzansprüche vom eigenen Unternehmen an den Entscheider herangetragen werden. Im Außenverhältnis bezieht sich auf den Fall, wenn Dritte, z.B. Behörden, den Schadenverursacher direkt mit ihren Ansprüchen angehen. Dabei überwiegen die Schadenfälle im Innenverhältnis deutlich. Übernommen werden die Kosten für Schadenersatz aus berechtigten Ansprüchen inklusive Verfahrenskosten sowie die Verteidigungskosten bei unberechtigten Ansprüchen. Darüber hinaus umfasst der Versicherungsschutz die angemessenen und erforderlichen Gebühren und Ausgaben, um den Schaden für das Ansehen der versicherten Person abzuwehren oder zu mindern.

Generell gilt: Das Eigentum an der Firma schützt nicht vor der persönlichen Haftung. Denn auch Gesellschafter-Geschäftsführer können in Haftung genommen werden, etwa von einem Insolvenzverwalter.

Worauf muss man beim Abschluss einer D&O-Versicherung achten?

Qualität der Police

Vertrag mit FüllerD&O Verträge unterscheiden sich sehr stark hinsichtlich der Qualität ihres Bedingungswerkes. Qualitative Unterschiede offenbaren sich beispielsweise bei Einschränkungen bei der Auswahl von Anwälten, bei der Übernahme von Notfallkosten oder auch darin, ob eine vorsorgliche Rechtberatung enthalten ist. Um das für Ihre individuelle Situation passende Produkt zu finden, empfiehlt sich eine umfassende Beratung.

Festlegung der passenden Versicherungssumme

Taschenrechner Stift und BrilleEine adäquate Versicherungssumme hängt unter anderem von Faktoren ab wie:

  • individuelle Risiken des Geschäftsmodells,
  • Branchenrisiken,
  • Jahresumsatz,
  • Internationalität,
  • Größe des zu versichernden Personenkreises
  • u.v.m.

Ausreichende Nachhaftungszeiten

Sliderbild Kalender 2023 ThemenWichtig ist, dass eine D&O-Versicherung eine ausreichende Nachhaftungszeit beinhaltet, da Pflichtverletzungen und die daraus resultierenden Ansprüche oft erst Jahre später geltend gemacht werden. Die Nachhaftungszeit sollte an die Verjährungsfristen der Organhaftung (5 Jahre bei AG, 10 Jahre bei börsennotierten Unternehmen) angepasst sein.

Im nächsten Teil unserer Blogreihe behandeln wir Ihre persönlichen Risiken als Führungskraft. Natürlich ersetzen unsere Blogbeiträge dabei keine persönliche Beratung, denn die Absicherung von Entscheidern ist in der individuellen Ausgestaltung sehr komplex. Für Rückfragen und weitergehende Beratung stehen unsere Versicherungsexperten Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

Poträtbild Katrin Köhne

Die Autorin:

Katrin Köhne verantwortet als Gruppenleiterin bei EVK den Bereich Industriekunden und betreut zudem Unternehmen im Bereich Erneuerbare Energien Service. Die Haftpflicht-Underwriterin hat bereits ihre Ausbildung bei EVK absolviert und ist seit 2013 im Unternehmen tätig.

02938/9780-37, koehne@evk-oberense.de