Gespräch Speit Vollmer Folgen Missachtung bAV-Pflichtzuschuss

bAV-Pflichtzuschuss und die Folgen der Missachtung

veröffentlicht um 11:14 am 24. März 2022

Schon seit 2002 haben Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung über die Durchführungswege Direktversicherung, Pensionsfonds oder Pensionskasse. Sie als Arbeitgeber dürfen dabei selbst entscheiden, welche Anlageform bzw. welchen Durchführungsweg Sie Ihren Arbeitnehmern anbieten. Neu hinzugekommen sind mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) die obligatorischen Arbeitgeber-Zuschüsse. Diese gelten für neue Entgeltumwandlungen schon seit dem 1.1.2019.

Regeln zum bAV-Pflichtzuschuss

Schmuckbild AltersvorsorgeFür bestehende Entgeltumwandlungen sind sie nun zum 01.01.2022 verpflichtend geworden – und zwar spätestens mit der ersten Gehaltsabrechnung für Januar. Ausnahmen gelten nur in den Durchführungswegen Direktzusage und Unterstützungskasse. Darüber hatten wir Sie schon ausführlich informiert. Wenn Sie sich diesbezüglich schon gekümmert haben, umso besser. Dann können Sie sich entspannt zurücklehnen. Wenn Sie Ihren gesetzlichen Verpflichtungen jedoch noch nicht nachgekommen sind, dann sollten Sie sich beeilen und diese schnellstmöglich umsetzen. Denn sonst drohen Ihnen Folgen auf drei verschiedenen Ebenen:

  • Schmuckbild Zivilrecht SchadensersatzZivilrechtliche Folgen

Sie sind Ihrem Arbeitnehmer gegenüber schadenersatzpflichtig, wenn Sie Ihre gesetzliche Verpflichtung missachten. Deswegen müssen Sie Ihre betroffenen Arbeitnehmer also wirtschaftlich so stellen, als ob die Leistungen korrekt erfolgt wären.

 

  • Schmuckbild StrafgesetzbuchStrafrechtliche Folgen

Sollten die Entgeltumwandlung und der Zuschuss zusammen mehr als 4% der Beitragsbemessungsgrenze betragen (im Jahr 2022 also mind. 2.322 Euro) handelt es sich nach dem StGB um den Tatbestand „Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt“ (§266a Abs. 1). Darauf droht eine Geldstrafe bzw. im schlimmsten Fall sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren.

 

  • Schmuckbild HandelsbilanzHandlungsbilanzielle Folgen

Diese drohen bilanzierungspflichtigen Unternehmen. Fehlt Ihrem Arbeitnehmer der Pflichtzuschuss, erhält er im Versorgungsfall eine geringere Leistung. Für den fehlenden Betrag geraten Sie in Subsidiärhaftung. Da Sie die betreffende Verpflichtung für Versorgungsanwärter mindestens im Anhang der Handelsbilanz ausweisen müssen, stellt sich das Problem deutlich vor Rentenbeginn Ihres Mitarbeiters ein. Hinzu kommen die Folgekosten. Denn Unternehmen müssen die Höhe der Verpflichtungen für den Bilanzanhang und die Pensionsrückstellungen durch ein kostenpflichtiges versicherungsmathematisches Gutachten ermitteln.

Lange Verjährungsfrist

Michael Speit im Gespräch mit Annika VollmerSollten Sie also den bAV-Pflichtzuschuss noch nicht wie vorgeschrieben erbringen, können sich über die Zeit hohe Summen ansammeln. Für diese müssen Sie dann gegebenenfalls kurzfristig aufkommen. Lassen Sie es darauf nicht ankommen. Wichtige Info: Die Verjährungsfrist für solche Forderungen beträgt 30 Jahre nach Eintritt des Versicherungsfalls.

 

Wenn Sie Unterstützung bei der Umsetzung brauchen oder Beratungsbedarf haben, dann kommen Sie gerne kurzfristig auf uns zu.

 

Mitarbeiter Porträt Michael Speit

Der Autor:

Michael Speit arbeitet beim Enser Versicherungskontor als Kundenbetreuer in der Abteilung Industrie und Gewerbe. Hier fungiert er unter anderem als Hauptansprechpartner in den Bereichen betriebliche Altersvorsorge und betriebliche Krankenversicherung. Der gelernte Versicherungsfachmann (IHK) verfügt über einen Bachelor of Science (B.SC), Schwerpunkt Finance.

02938/9780-72, speit@evk-oberense.de