Collage Windrad Photovoltaikanlage Umspannwerk

Notwendige Anpassung der Versicherungs-summen in Betriebsunterbrechungspolicen

veröffentlicht um 5:55 am 8. August 2022

Windrad hinter PhotovoltaikanlageViele Betreiber von Windenergie- und Photovoltaikanlagen erweitern ihre Maschinenbruchversicherung bei Vertragsabschluss um eine Betriebsunterbrechungspolice. Das ist in den meisten Fällen auch absolut empfehlenswert. Denn nur so werden im Schadenfall finanzielle Verluste durch fehlende Stromvergütungen infolge eines versicherten Sachschadens im Rahmen der vertraglich vereinbarten Grenzen entschädigt. Seit einiger Zeit besteht trotz dieser Absicherung das Risiko einer Deckungslücke. Denn seit Beginn des Jahres übersteigen die Monatsmarktmittelwerte je kWh stetig die Mindestvergütungen aus dem EEG. Diese ungeplanten zusätzlichen Erlöse sind durch die bestehenden Policen allerdings nicht abgesichert. Im Blogbeitrag erläutern wir die Hintergründe dieser Entwicklung und geben Ihnen Empfehlungen zur Vorgehensweise.

Übersteigende Monatsmarktmittelwerte

Durch die steigenden Marktpreise für den Verkauf von produziertem Strom aus Erneuerbaren Energieanlagen ist die Vergütung je kWh für EEG-Anlagen angestiegen. Im September 2021 hat der Monatsmarktmittelwert das erste Mal den anzulegenden Wert überschritten. Grafik Betriebsunterbrechung MarktwertZur Erklärung: Die Vergütungshöhe für eine produzierte kWh Strom wird bei EEG-vergüteten Erzeugungsanlagen mindestens mit dem anzulegenden Wert angesetzt. Dieser stellt die Untergrenze dar, selbst wenn die Marktpreise niedriger sind als der anzulegende Wert. Nach anfänglicher Ungewissheit verstetigt sich diese Situation der übersteigenden Monatsmarktmittelwerte. Deswegen besteht die unternehmerische Notwendigkeit, sich mit diesem Thema zu beschäftigen.

Aufgrund der Entwicklung können die versicherten Einspeisevergütungen je kWh in den Versicherungspolicen kleiner sein als die tatsächlichen Erträge. Ungeplant hohe Umsätze der Betreibergesellschaften gelten demnach nicht automatisch als vollständig versichert. Die Problematik: Versicherer legen ihr Leistungsversprechen auf die bisher geplanten Erträge je kWh aus, so dass man nicht davon ausgehen kann, dass im Schadenfall die übersteigenden Monatsmarktmittelwerte je kWh ausgezahlt werden. Das kann zu anteiligen Entschädigungen innerhalb der vereinbarten Versicherungssumme führen. Insbesondere bei lang andauernden Schäden kann die Versicherungssumme vollständig ausgeschöpft sein, obwohl die im Vertrag vereinbarte Haftzeit noch nicht erreicht ist. Die vereinbarte Haftzeit meint dabei die maximale Entschädigungsdauer für entgangene Erträge infolge eines versicherten Sachschadens. Spätestens im Falle eines Totalschadens gilt: der tatsächliche Ausfall als Summe aus geplanten und ungeplanten Einspeiseerträgen sowie fortlaufenden Kosten wird nicht vollständig im Rahmen der bestehenden Police entschädigt werden können.

Handlungsbedarf für Betreiber

Vertrag mit FüllerAufgrund der veränderten Risikosituation appellieren wir an alle Betreiber die Betriebsunterbrechungsversicherungssummen und Maximalentschädigungen je kWh in den Technischen Versicherungen für Photovoltaik-, Windenergieanlagen und Umspannwerke zu prüfen. Unsere Kunden erhalten dazu Anschreiben mit entsprechenden Lösungsvorschlägen, in denen wir transparent die aktuell vorhandene Deckung aufzeigen.

Natürlich besteht keine Verpflichtung zur Änderung des Vertrages, gleichwohl wir die Anpassung entsprechend empfehlen. Insbesondere ist bei den Umspannwerken die Anpassung dringend anzuraten, da hier ein Flaschenhals besteht und keine Risikostreuung stattfinden kann.

Hinweis von Betreiber für Betreiber:

Die Vergütungshöhe für eine produzierte kWh Strom wird bei POST-EEG-vergüteten Anlagen mit dem individualvertraglich vereinbarten Preis aus sonstigen Direktvermarktungsverträgen angesetzt. Bitte prüfen Sie auch hier Ihre Technischen Betriebsunterbrechungsversicherungen, wenn Sie erhöhte Einspeisevergütungen neu verhandeln.

Porträtbild Marcel Riedel

Der Autor:

Marcel Riedel arbeitet seit 2016 beim Enser Versicherungskontor. Im Jahr 2018 hat der Technische Underwriter und Fachwirt für Versicherungen und Finanzen die Leitung der Abteilung Erneuerbare Energien übernommen.

02938/9780-31, riedel@evk-oberense.de