Weas im Nebel

Anlagenalter 20 Jahre - und nun?

veröffentlicht um 5:07 am 24. Februar 2021

Mitarbeiterin mit FragenschildDas Jahr 2021 ist für viele das Jahr, in dem die Windenergieanlage 20 Jahre alt ist oder alternativ aus der EEG-Förderung fällt. Im Zuge dessen stellt sich für viele Betreiber daher die Frage, wie es weitergehen soll. Macht der Weiterbetrieb Sinn? Ist ein Repowering möglich? Oder ist alternativ ein Verkauf die bessere Variante? Dies sind nur einige Themenfelder, mit denen sich die Betreiber insbesondere in diesem Jahr auseinandersetzen dürfen.

Überprüfung von Fristen und Nachweisen

Anlagenbetreiber in der Windenergie sind aufgrund gesetzlicher Bestimmungen stets unterschiedlichen Haftungsrisiken ausgesetzt. Diese gilt es während des Betriebs zu beachten. Mit dem Anlagenalter von 20 Jahren läuft auch oftmals die Typenprüfung der WEA ab. Diese ist Bestandteil der Baugenehmigung. Wird die Anlage über diesen Zeitpunkt hinaus weiter betrieben, handelt es sich um den Betrieb einer nicht genehmigten Anlage. Abteilung EE vor WindradDies hat z.B. im Falle eines Personenschadens strafrechtliche Konsequenzen. Insbesondere bei einer nicht bestehenden D&O- bzw. Rechtsschutz-Versicherung kann dies auf Betreiberseite durchaus immense Kosten bedeuten. Nähere Details zu D&O- und Rechtsschutzversicherungen finden Sie in unserem Blogbeitrag „Facettenreiche Haftungsrisiken für WEA-Betreiber“  sowie in unseren Infoflyern .

Bitte denken Sie insofern an die frühzeitige Überprüfung der Fristen. Wichtig ist auch, dass Sie als Betreiber den Standsicherheitsnachweis beauftragen. Dies sollte durchaus sechs Monate vor Ablauf des 20. Jahres der Anlage vollzogen werden. Hinsichtlich des Versicherungsschutzes sollten Sie zu diesem Zeitpunkt ebenfalls das Gespräch mit uns als Versicherungsmakler suchen. Denn je nach Situation ist der Versicherungsschutz ab dem 20. Jahr ganz unterschiedlich zu bewerten bzw. zu gestalten.

Britta Boller EVK Erneuerbare Energien Windenergie

Die Autorin:

Britta Boller ist gelernte Versicherungskauffrau (IHK) und betreut beim EVK Betreiber von Windenergieanlagen. Vor ihrem Wechsel zu EVK im Jahr 2018 war die Versicherungsexpertin 16 Jahre lang bei einem Inhouse-Broker für die Absicherung von nationalen und internationalen Flughäfen zuständig.

02938/9780-25, boller@evk-oberense.de