
Allgefahrendeckung bei Wärmepumpen
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) vom 1. Januar 2024 gibt eine klare Richtung vor: neu eingebaute Heiztechnik muss regenerative Energie mitverwenden. Aber schon 2022 wurden Wärmepumpen in mehr als der Hälfte der neuen Wohngebäude als vorrangige Heizenergiequelle eingesetzt. Tendenz weiter steigend. Doch die Anschaffung einer Wärmepumpe – egal ob Luft-Luft-, Luft-Wasser- oder Erdwärmepumpe – ist mit hohen Anschaffungskosten im deutlich fünfstelligen Bereich verbunden. Wegen dieser hohen Kosten und der Tatsache, dass Wärmepumpen zumindest teilweise außerhalb des Hauses angebracht sind, sollten Hausbesitzer über den passenden Versicherungsschutz nachdenken. In unserem Beitrag erläutern wir, welche Absicherungsmöglichkeiten es gibt und worauf Sie unbedingt achten sollten.
Über welche Versicherung kann man Wärmepumpen absichern?
Generell gilt: Eine Wärmepumpe und ihre Außeneinheit gelten in der Regel als Teil des Gebäudes und sind daher über die Gebäudeversicherung abgesichert. Alle versicherten Gefahren, die in diesem Vertrag vereinbart sind, wie etwa Leitungswasser, Feuer, Sturm oder Hagel, gelten somit auch für Wärmepumpen als versichert. Selten gelingt die Absicherung der Wärmepumpe über die Gebäudeversicherung jedoch lückenlos. Das betrifft insbesondere die Außengeräte, denn hier drohen Umweltschäden, Diebstahl oder Vandalismus.
Deswegen gibt es mittlerweile Produkte auf dem Markt, die die Wärmepumpe im Rahmen einer Allgefahrendeckung rundherum absichern – im Prinzip wie eine Vollkaskoversicherung für das Auto. Der Begriff „Allgefahrendeckung“ bedeutet, dass alle denkbaren, unvorhergesehen eingetretenen Schäden abgesichert sind, es sei denn, sie sind ausdrücklich ausgeschlossen. Diese Stand-Alone-Versicherungen sind für alle Arten von Wärmepumpen erhältlich, sowohl für privat als auch für gewerblich genutzte. Die Vorteile liegen auf der Hand: die Wärmepumpe ist umfassender abgesichert und die Gebäudeversicherung wird im Schadenfall nicht belastet.
Worauf muss man beim Abschluss achten?
Da es zwischen den Produkten auf dem Markt qualitative Unterschiede gibt, sollten Sie sich folgende Fragen stellen:
Wie ist der Versicherungsumfang genau ausgestaltet?
Dass die Wärmepumpe gegen Umweltschäden wie Hagel, Sturm, Blitzeinschlag oder Überschwemmung genauso abgesichert ist wie gegen Diebstahl und Vandalismus, liegt auf der Hand. Wichtig ist aber vor allem, dass die Versicherung keine Gefahren ausschließt, die spezifisch für Wärmepumpen relevant sind: Das umfasst zum Beispiel Überspannungs- und Kurzschlussschäden, Schäden durch Fahrzeuganprall oder Tierverbiss, technische Defekte oder Frostschäden. Beachten Sie auch, dass Zubehör wie Erdwärmekollektoren, Speicher- oder Steuereinheit, Verkabelungen und Tragkonstruktionen mitversichert ist.
Welche Kosten werden beim Ausfall der Wärmepumpe übernommen?
Es macht Sinn zu prüfen, ob beim Ausfall der Wärmepumpe auch Ersatzheizungskosten mitversichert sind. Wenn dies der Fall sein sollte, schauen Sie unbedingt auf die vereinbarte Höhe.
Welche Regelungen gibt es im Totalschadenfall?
Wenn nach einem Totalschadenfall die alte Wärmepumpe nicht mehr zu beschaffen ist, sollte die Versicherung möglichst die Kosten für ein Gerät der aktuellen Nachfolgegeneration übernehmen oder die Kosten für die Einzelkomponenten zum Neuwert. Gerade bei teuren Wärmepumpen kann es im Schadenfall einen großen Unterschied machen, ob zum Neuwert oder zum Zeitwert erstattet wird. Interessant ist in diesem Fall auch die Höhe der Selbstbeteiligung, die vereinbart werden kann.
Gibt es eine GAP-Deckung?
Eine Gap-Deckung, wie man sie im Bereich der Autoversicherungen kennt, ist auch bei Wärmepumpen vorteilhaft. Diese entschädigt die Differenzkosten, falls die Wärmepumpe nach einem Schaden nicht wieder aufgebaut wird.
Ist ein Kombinationsangebot möglich?
Falls Sie zusätzlich zu Ihrer Wärmepumpe weitere erneuerbare Energien nutzen, wie beispielsweise eine Photovoltaikanlage, kann es sinnvoll sein, nach Kombinationsangeboten zu fragen. Viele Versicherer bieten spezielle Policen an, die mehrere Anlagen gleichzeitig absichern und damit in der Regel günstiger sind als separate Versicherungen für jede Anlage.
Lassen Sie sich gerne umfassend von uns beraten. Wir erörtern gerne mit Ihnen, wann ein Einschluss in die Gebäudeversicherung und wann eine separate Versicherung sinnvoll sind und vermitteln Ihnen das optimale Produkt.

Die Autorin:
Annika Vollmer ist Fachwirtin für Versicherungen und Finanzen (IHK), Technischer Underwriter (DVA) und hat bereits ihre Ausbildung zur Kauffrau für Versicherungen und Finanzen beim EVK absolviert. Seit 2014 betreut sie Industrie- und Gewerbeunternehmen und ist zudem Ansprechpartnerin für Dienstleister im Bereich Erneuerbare Energien.
02938 / 9780-28 , vollmer@evk-oberense.de