Änderungen im Jahr 2026
Wir werfen in unserem Blog einen Blick auf das Jahr 2026 und schauen, welche Änderungen sich für unsere Kunden im Bereich Versicherungen und Finanzen ergeben.
Krankenversicherung
Im Jahr 2026 steigen sowohl die Beiträge für die private als auch für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV). Was die private Krankenversicherung angeht, müssen rund 60 Prozent der Versicherten im Januar mit einer durchschnittlichen Beitragserhöhung von 13 Prozent rechnen. Für gesetzlich Krankenversicherte wird ein durchschnittlicher Zusatzbeitrag von 2,9 Prozent erwartet. Damit erhöht sich der Gesamtbeitragssatz von 17,1 auf 17,5 Prozent. Hauptgründe sind steigende Gesundheitsausgaben und sinkende Rücklagen der Versicherungsträger.
Auch die Beitragsbemessungsgrenze wird im kommenden Jahr angehoben: von 5.512,50 Euro im Monat auf 5.812,50 Euro. Für Einkommen bis zu dieser Grenze werden Sozialversicherungsbeiträge fällig. Durch diese Anhebung erhöht sich auch der maximale GKV-Beitrag mit der Folge, dass Gutverdiener zukünftig mehr zahlen müssen. Die Versicherungspflichtgrenze (Jahresarbeitsentgeltgrenze) steigt von 73.800 Euro (6.150 Euro monatlich) auf 77.400 Euro brutto im Jahr (6.450 Euro monatlich). Diese legt fest, ab welchem Einkommen ein Wechsel in die private Krankenversicherung möglich ist.
Pflegeversicherung
Auch die private Pflegepflichtversicherung wird im Jahr 2026 teurer: Für Beihilfeberechtigte steigen die Beiträge um etwa 6 Prozent, für andere Versicherte um 16 Prozent. Im Jahr 2026 stehen im Pflegebereich aber auch mehrere strukturelle und finanzielle Änderungen an. Während das Pflegegeld auf dem Niveau von 2025 stabil bleiben soll, wird über die Einführung eines Familienpflegegeldes nachgedacht – als Lohnersatz für pflegende Angehörige. Der Start erfolgt allerdings frühestens in der zweiten Jahreshälfte.
Zudem ist geplant, die stationären Pflegekosten durch eine Begrenzung der Eigenanteile schrittweise zu reduzieren. Die Obergrenze soll dann nicht mehr als ca. 1.000 Euro betragen. Die Reform sieht auch vor, dass die bisher strikte Trennung zwischen ambulanter und stationärer Pflege zu lockern. Die geplanten Maßnahmen zielen darauf ab, Pflegebedürftigen eine individuellere und bedarfsgerechtere Versorgung zu ermöglichen.
Rentenversicherung und Altersvorsorge
Im Jahr 2026 steigt die Beitragsbemessungsgrenze auch in der gesetzlichen Rentenversicherung – von 8.050 Euro auf 8.450 Euro monatlich. In der knappschaftlichen Rentenversicherung ist eine Erhöhung von 9.900 auf 10.400 Euro angedacht. Für Einkommen oberhalb dieser Grenze müssen keine zusätzlichen Rentenversicherungsbeiträge gezahlt werden. Grund für die Anpassung ist die gesetzlich vorgeschriebene jährliche Fortschreibung der Sozialversicherungsrechengrößen, die sich an der Lohn- und Gehaltsentwicklung des Vorjahres orientiert. Durch die Erhöhung der Bemessungsgrenze soll die Finanzierungsbasis der Rentenversicherung stabil bleiben und das Leistungsniveau gesichert werden. Die oben skizzierten Anpassungen haben auch Auswirkungen auf die betriebliche Altersvorsorge. Aufgrund der höheren Beitragsbemessungsgrenze sind ab 2026 nun 8.112 Euro im Jahr steuer- und 4.056 Euro im Jahr sozialversicherungsfrei.
Rürup-Rente, Frühstart-Rente, Aktiv-Rente
Mit den zum 1. Januar 2026 beschlossenen neuen Rechengrößen in der Sozialversicherung steigt auch der Höchstbeitrag zur sogenannten Rürup-Rente (Basisrente). Dieser orientiert sich an der Beitragsbemessungsgrenze der knappschaftlichen Rentenversicherung. Bei einem Beitragssatz von 24,7 Prozent ergibt sich ein maximal steuerlich absetzbarer Betrag von 30.825,60 Euro für Alleinstehende und 61.651,20 Euro für Verheiratete, die gemeinsam veranlagt sind.
Mit der Frühstart-Rente soll 2026 die private Vorsorge für Kinder und Jugendliche eingeläutet werden. Geplant ist, dass der Staat für jedes Schulkind zwischen 6 und 18 Jahren monatlich 10€ in ein individuelles Altersvorsorgedepot einzahlt. Bis zum Renteneintritt kann sich dieser kleine Betrag durch den Zinseszins-Effekt vervielfachen.
Die Aktivrente sollte eigentlich schon zum 1. Januar 2026 kommen. Wer das Rentenalter erreicht hat und weiterarbeitet, soll dabei bis zu 2.000 EUR steuerfrei hinzuverdienen können. Betroffen sind nur sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse. Es ist allerdings noch nicht absehbar, ob und wann genau diese Regelung tatsächlich kommt.
Rund ums Auto
Ab 2026 wird die Kfz-Steuer nur noch als Einmalzahlung akzeptiert. Außerdem wird die Steuerfreiheit für E-Autos um 5 Jahre verlängert. Elektroautos, die bis Ende 2030 neu zugelassen oder auf Elektroantrieb umgerüstet werden, sind 10 Jahre von der Kfz-Steuer befreit.
Wie auch im Jahr 2025 wird die Kfz-Versicherung teurer. Im Durchschnitt sollen die Preise um 5 bis 8 Prozent steigen. Hauptursache sind die massiv gestiegenen Reparaturkosten aufgrund explodierender Kosten für Ersatzteile.
Für das Jahr 2026 hat der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) die Regionalklassen neu bewertet. In der Kfz-Haftpflichtversicherung werden rund 5 Millionen Autofahrer in 48 Zulassungsbezirken höher eingestuft, unter anderem in Teilen von Nordrhein-Westfalen. Für die Mehrheit bleibt die Regionalklasse, die die Versicherungsprämie je nach Schadenbilanz des Wohnorts beeinflusst, allerdings unverändert.
Auch bei den Typklassen gibt es 2026 Veränderungen: Für rund 5,9 Millionen Fahrzeuge steigen die Typklassen in der Kfz-Haftpflicht, während etwa 4,5 Millionen Fahrzeuge günstiger eingestuft werden.
Sonstiges
Das Meldewesen für Kredite über einer Million Euro soll zum 30. Dezember 2026 eingestellt werden, um die Bürokratie für Banken und Versicherer zu reduzieren.
Schon seit dem 9. Oktober 2025 müssen Kreditinstitute bei Überweisungen eine Empfängerüberprüfung durchführen. Das bedeutet, dass geprüft werden muss, ob der Empfängername in einer Überweisung mit dem Empfängernamen übereinstimmt, der für die angegebene IBAN hinterlegt ist. Ziel ist mehr Sicherheit für Kunden und Schutz vor Rechnungsbetrug. Denn bisher konnten Kriminelle Geldströme einfach umlenken, indem sie falsche Kontodaten zusammen mit dem Namen eines legitimen Zahlungsempfängers angegeben haben. Wichtig für Sie: Nehmen Sie die ausgegebenen Warnungen ernst. Wenn Sie eine Überweisung trotz einer Warnung absenden, tragen Sie das Risiko selbst. Die Bank haftet seit Oktober nur noch dann, wenn der Abgleich zuvor ausdrücklich ergeben hat, dass Name und IBAN zusammenpassen.
2026 eingeführt werden soll der neue Schufa-Score, der auch eine neue Berechnungsmethode impliziert. Ab März 2026 können Verbraucher ihren Score kostenlos einsehen, wenn sie sich für einen Schufa-Account registrieren.
Wir hoffen, dass wir Ihnen einen guten Überblick über die Veränderungen im Versicherungs- und Finanzsektor geben konnten. Natürlich gilt wie immer: wenn Sie Fragen oder Beratungsbedarf haben, kommen Sie gerne direkt auf uns zu. Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Die Autorin:
Annika Vollmer ist Fachwirtin für Versicherungen und Finanzen (IHK), Technischer Underwriter (DVA) und hat bereits ihre Ausbildung zur Kauffrau für Versicherungen und Finanzen beim EVK absolviert. Seit 2014 betreut sie Industrie- und Gewerbeunternehmen und ist zudem Ansprechpartnerin für Dienstleister im Bereich Erneuerbare Energien.
02938 / 9780-28 , vollmer@evk-oberense.de

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