Absicherung von Wallboxen und Ladekabeln
Der Markt an E-Autos boomt. Idealerweise kann man daheim den Akku laden. Dafür gibt es Wallboxen, die fest mit dem Gebäude verbunden sind, und mobile Ladestationen (Ladekabel). Da diese elementar wichtig für die Nutzbarkeit des Autos sind, nehmen wir in unserem Blogbeitrag den Versicherungsschutz unter die Lupe und checken, welche Ihrer bestehenden Versicherungsverträge wann greifen und wo Handlungsbedarf besteht.
Unterschiede bei Wallboxen und Ladekabeln
Wenn es um die Absicherung geht, muss man zwischen Wallboxen und Ladekabeln differenzieren. Denn diese Gruppen tangieren unterschiedliche Versicherungen. Generell gilt: während die Wallboxen primär ein Thema für die Gebäudeversicherung sind, besteht bei mobilen Ladevorrichtungen zum Teil Schutz über die Hausrat- und/oder die Kfz-Versicherung.
Absicherung von Wallboxen über die Gebäudeversicherung
Zunächst zum Thema Wallboxen: Der Trend bei Wallboxen geht dahin, dass sie über die Gebäudeversicherungspolice mitversichert sind. Dies ist jedoch – insbesondere bei älteren Verträgen – nur selten eindeutig in den Bedingungen geregelt. Deswegen empfehlen wir in jedem Fall eine Anzeige beim Versicherer. So vermeiden Sie, dass es im Schadenfall Diskussionen darüber gibt, ob Ihre Wallbox als fest mit dem Gebäude verbunden angesehen werden kann oder nicht. Am besten ist es, wenn die Wallboxen im Rahmen der versicherten Sachen eindeutig genannt werden. Wir überprüfen den Einschluss bei Bedarf gerne für Sie.
Was den Versicherungsschutz für die Wallbox angeht, entspricht dieser dem Umfang, der für das ganze Haus gewählt wurde. Absicherung besteht hier in der Regel bei Schäden durch Sturm, Hagel, Leitungswasser und Feuer. Dabei sind Risiken wie Lichtbögen oder Überspannungen oft ebenso wenig versichert wie ein Diebstahl der Wallbox. Hier können Wohngebäudeversicherungen helfen, die den Schutz erweitern. Wenn Sie beispielsweise die Klausel „Opfer einer polizeilich angezeigten Straftat“ in Ihrem Wohngebäudevertrag vereinbart haben, ist die Wallbox auch gegen alle Dinge geschützt, die Dritte ihr vorsätzlich antun. Ebenso kann über die unbenannten Gefahren für die Wallbox eine Art Multirisk- bzw. Elektronikdeckung dargestellt werden.
Diese Regelungen zum Versicherungsschutz für Wallboxen gelten nicht nur für Privatgebäude, sondern auch ganz ähnlich bei Betriebsgebäuden. Hier ist aber wichtig, dass Gebäudebestandteile ausdrücklich mitversichert sind oder Wallboxen und Ladestationen sogar im Bedingungswerk explizit genannt werden. Neben der Gebäudeversicherung ist es auch möglich, Wallboxen über eine Photovoltaikversicherung abzusichern. Wir beraten Sie gerne, wenn Sie diesbezüglich Fragen haben.
Absicherung von mobilen Ladestationen – Hausrat oder Kfz-Teil?
Aber wie sieht es nun mit mobilen Ladevorrichtungen aus? Hier ist die Lage weniger eindeutig als bei fest montierten Wallboxen. Eine Deckung über die Hausratversicherung ist eher selten zu finden. Die Rücksprache mit dem Versicherer kann sich aber lohnen. Inzwischen bieten aber auch viele KFZ-Tarife eine solche Deckung. Normalerweise ist diese subsidiär zu anderen Versicherungen. Das bedeutet, dass eine leistungspflichtige Hausrat- oder anderweitige Versicherung im Schadenfall gegebenenfalls vorgeht. Es gibt aber immer mehr Kfz-Versicherer auf dem Markt, die sich dieser Thematik annehmen. Sollte die Kasko-Versicherung mobile Ladestationen miteinschließen, deckt sie normalerweise folgende Risiken ab:
- Brand, Explosion, Überspannung
- Diebstahl
- Elementarschäden wie Sturm, Hagel, Wasser oder Blitzschlag
- Kurzschluss durch defekte Kabel
- Tierschäden
- Vandalismus
Achten Sie hier aber auf die Details im Vertrag und Ihre individuelle Situation. Gerne beraten wir Sie ausführlich zum Thema und übernehmen auch die Kommunikation mit den Gebäude-, Hausrat- oder Kfz-Versicherern für Sie. Kommen Sie bei Bedarf einfach auf uns zu.
Die Autorin:
Martina Echtermeyer gehört seit 2018 zum Team von EVK. Als Gruppenleiterin verantwortet die ausgebildete Versicherungskauffrau den Privatkundenbereich und betreut zudem Gewerbekunden in allen Versicherungssparten.
02938/9780-46, echtermeyer@evk-oberense.de