Wärmepumpe Außeneinheit

Absicherung von Wärmepumpen

veröffentlicht um 5:11 am 28. August 2023

Der Boom bei den Wärmepumpen reißt trotz langer Lieferzeiten und hoher Anschaffungskosten nicht ab. Da Wärmepumpen recht teuer und zumindest teilweise außerhalb des Hauses angebracht sind, sollten Hausbesitzer über den passenden Versicherungsschutz nachdenken. In unserem Beitrag erläutern wir, welche Versicherungen hier greifen, und geben Tipps, damit es im Schadenfall nicht zu bösen Überraschungen kommt.

Über welche Versicherung kann man Wärmepumpen absichern?

Außeneinheit WärmepumpeGenerell gilt: Eine Wärmepumpe und ihre Außeneinheit gelten in der Regel als Teil des Gebäudes und ist daher über die Gebäudeversicherung abgesichert. Alle versicherten Gefahren, die in diesem Vertrag vereinbart sind, wie Leitungswasser, Feuer, Sturm und Hagel, Blitzschlag oder Überspannung, gelten somit auch für Wärmepumpen als versichert. Dabei ist es egal, ob es sich um eine Luft- oder eine Geothermie-Wärmepumpe handelt.

Wichtig im Hinblick auf die Wärmepumpe ist darüber hinaus das Thema Diebstahlschutz. Dies differiert von Versicherer zu Versicherer. Viele Gesellschaften arbeiten hier mit dem Passus „Opfer einer polizeilich angezeigten Straftat und Diebstahl“. Das bedeutet, dass der Diebstahl als Schaden eingeschlossen ist, wenn der Versicherungsnehmer ihn unverzüglich der zuständigen Polizeidienststelle anzeigt. Verletzt der Versicherungsnehmer jedoch diese Obliegenheit, kann der Versicherer seine Leistung verweigern.

Wann greift die Wohngebäudeversicherung nicht?

Verursacht eine Wärmepumpe Schäden bei anderen Personen oder der Umwelt fällt dies nicht unter den Schutz der Wohngebäudeversicherung. In solchen Fällen greift in der Regel die private Haftpflichtversicherung. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn durch ein Leck der Wärmepumpe der Wärme- oder Kältemittelträger ins Grundwasser gerät und ein Umweltschaden entsteht.

Tipps zur Absicherung

Icon Sprechblasen1.) Wohngebäudeversicherer informieren

Informieren Sie Ihren Wohngebäudeversicherer, sobald Sie eine Wärmepumpe angeschafft haben. Denn die Anschaffung einer Wärmepumpe kann je nach Bedingungen des Versicherers eine anzeigepflichtige Gefahrerhöhung darstellen.

2.) Unterversicherung vermeiden

Icon GeldscheineBeim Neueinbau einer Wärmepumpenheizung steigt durch den höheren Wert einer Wärmepumpe auch der Gesamtwert des Gebäudes. Dieser gestiegene Gesamtwert muss zwingend in die Versicherungssumme aufgenommen werden, damit im Schadenfall keine Unterversicherung entsteht. Die Vorgehensweise hängt vom zu Grunde liegenden Berechnungsmodell zusammen. Wir helfen Ihnen hier gerne weiter.

Icon Liste3.) Wartungsintervalle einhalten

Hausbesitzer sollten die versicherten Wärmepumpen warten lassen und zwar im vom Hersteller empfohlenen Intervall. Damit sollten ausschließlich qualifizierte Fachbetriebe beauftragt werden. Die genauen Details dieser Obliegenheit regelt der individuelle Versicherungsvertrag.

Kommen Sie gerne auf uns zu, wenn Sie Fragen oder Beratungsbedarf haben.

Martina Echtermeyer EVK Privatkunden

Die Autorin:

Martina Echtermeyer gehört seit 2018 zum Team von EVK. Als Gruppenleiterin verantwortet die ausgebildete Versicherungskauffrau den Privatkundenbereich und betreut zudem Gewerbekunden in allen Versicherungssparten.

02938/9780-46, echtermeyer@evk-oberense.de