Ferienhaus Bauernhaus

Absicherung von Ferienimmobilien

veröffentlicht um 6:15 am 1. August 2022

Blick aus dem FlugzeugEines steht fest: die Versicherung von Ferienimmobilien ist deutlich schwieriger als das bei einem Hauptwohnsitz der Fall ist. Die Gründe dafür liegen auf der Hand: Egal ob vermietet oder teilweise unbewohnt, die Eigentümer können nicht immer selbst vor Ort sein, um Schäden zu vermeiden bzw. diese schnell zu entdecken. Ob Wasserschäden, Einbrüche und Vandalismus, Elementarschäden oder Schäden durch Fremdnutzung, die Liste der möglichen Schadenursachen ist lang. In diesem Blogbeitrag erläutern wir, wie Sie Ihre Ferienimmobilien sinnvoll absichern können und geben Tipps zum Abschluss einer entsprechenden Versicherung.

Was deckt eine Police für Ferienimmobilien ab?

Eine Ferienhauspolice eignet sich für jeden, der im In- oder Ausland eine Ferienimmobilie besitzt. Je nach Anbieter und Tarif können Gebäudeversicherung, Hausratversicherung sowie Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht über eine Ferienhauspolice abgesichert werden.

Die Gebäudeversicherung

Ferienwohnung am MittelmeerÜber diese Versicherung sind Ferienimmobilien vor Schäden am Gebäude geschützt. Dazu zählen neben Mauerwerk, Dach, Türen und Fenstern auch Garagen und Carports sowie Klima- und Heizungsanlagen. Die Gebäudeversicherung übernimmt in der Regel Schäden, die durch Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion), Leitungswasser (Rohrbruch, Frostschäden an Rohren) sowie Sturm und Hagel entstanden sind. Möglich ist zudem die Absicherung von Elementarschäden.

Die Hausratversicherung

Eine Hausratversicherung für Ferienhäuser schützt alle Einrichtungs- und Wertgegenstände in der Ferienimmobilie. Sie übernimmt dabei Schäden, die durch Feuer, Sturm, Hagel oder Leitungswasser an beweglichen Gegenständen entstehen. Zudem ersetzt die Versicherung den Wert von gestohlenen oder durch Vandalismus zerstörten Einrichtungs- und Wertgegenständen.

Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht

Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht deckt alle Schäden ab, die Dritten durch das Gebäude oder Grundstücksbestandteile zugefügt werden. Gleichzeitig werden unberechtigte Schadenersatzforderungen Dritter abgewehrt. Dieser Versicherungsbaustein ist besonders dann unerlässlich, wenn Sie Ihre Ferienimmobilie vermieten.

Grundsätzlich nie versichert sind Schäden, die vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit entstanden sind. Da sich weitere ausgeschlossenen Gefahren und Schäden je nach Police deutlich unterscheiden können, ist ein Blick in die Vertragsbedingungen unerlässlich.

Welche Zahlungen werden im Schadenfall geleistet?

Im Schadenfall erstattet der Versicherer die zerstörten Sachen zum Neuwert. Bei beschädigten Dingen übernimmt er die notwendigen Reparaturkosten. Aber Achtung: Für den Fall, dass kein Wiederaufbau erfolgt, haben Sie lediglich Anspruch auf einen Zeitwert.

Darüber hinaus deckt eine Ferienhauspolice eine Vielzahl von Kosten ab, die im Zusammenhang mit einem versicherten Schadenfall entstehen können. Dazu gehören beispielsweise Aufräum- und Abbruchkosten, Bewegungs- und Schutzkosten sowie Schadenabwendungs- und -minderungskosten.

Was kostet eine Police für Ferienimmobilien?

Die Kosten für eine solche Versicherung hängen vom jeweiligen Objekt ab. Gleichzeitig spielen dabei auch Faktoren eine Rolle wie die Art und Anzahl der eingeschlossenen Bausteine, die Lage der Immobilie nebst Land und Region, die Nutzungsart, vorhandene Sicherungen oder auch die Wohn- und Nutzfläche und das Baujahr.

Tipps zum Abschluss

Taschenrechner Stift und BrilleTipp 1: Legen Sie die Versicherungssumme passend fest

Ermitteln Sie die Versicherungssumme sorgfältig mit Hilfe eines Wertermittlungsbogens, eines Gutachters oder auf Basis der tatsächlichen Baukosten. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass Sie die Versicherungssumme regelmäßig überprüfen, damit Sie nicht in die Gefahr einer Unterversicherung laufen.

Vertrag mit FüllerTipp 2: Achten Sie auf das Kleingedruckte

Die Policen auf dem Markt unterscheiden sich qualitativ deutlich voneinander, insbesondere was das Preis-Leistungs-Verhältnis angeht. Manche versichern beispielsweise Glasschäden an Gebäuden automatisch mit. Oder es werden weitere Kostenpositionen etwa für notwendige Reisen zum Versicherungsort im Schadenfall oder für den Mietausfall mit übernommen.

Tipp 3: Beachten Sie länderspezifische Besonderheiten

Für einzelne Länder kann es in den Policen auch spezielle Risikoausschlüsse geben. Typisch ist beispielsweise, dass für Ferienimmobilien in Italien Schäden als Folge von Erdbeben oder Erdrutschen ausgeschlossen sind – trotz Elementarbaustein.

Tipp 4: Machen Sie genaue Angaben zur Nutzung Ihrer Ferienimmobilie

Damit Sie im Schadenfall keine böse Überraschung erleben, sollten Sie pauschale Angaben zur Nutzung unbedingt vermeiden und genau festhalten, wie oft Ihre Immobilie bewohnt wird. Im ungünstigsten Fall kann der Versicherer Pauschalangaben wie ganzjährige Vermietung im Schadenfall als Falschangabe werten und die Zahlung verweigern.

Tipp 5: Wertgegenstände lieber am Hauptwohnsitz aufbewahren

Wertgegenstände wie Gemälde oder Schmuck werden von vielen Hausratversicherern für Urlaubsunterkünfte nicht abgedeckt. Deswegen ist es sinnvoll, solche Dinge am Hauptwohnsicht aufzubewahren und nicht im Feriendomizil.

Wenn Sie Rückfragen oder Beratungsbedarf zum Thema haben, dann kommen Sie gerne auf uns zu. Fragen rund um das Thema Versicherungsschutz im Urlaub beantworten wir für Sie in einem gesonderten Blogbeitrag, den Sie hier finden.

 

 

 

Martina Echtermeyer EVK Privatkunden

Die Autorin:

Martina Echtermeyer gehört seit 2018 zum Team von EVK. Als Gruppenleiterin verantwortet die ausgebildete Versicherungskauffrau den Privatkundenbereich und betreut zudem Gewerbekunden in allen Versicherungssparten.

02938/9780-46, echtermeyer@evk-oberense.de