Kundenberatung Kordula Schwane Pensionskasse

Beitragsanpassungen in Direktversicherung und Pensionskasse

Die betriebliche Altersvorsorge ist eines der Themen, zu dem unsere Kunden traditionell viele Fragen haben. Das gilt insbesondere dann, wenn im Versicherungsvertrag zu der betrieblichen Altersversorgung eine Dynamik vereinbart ist. Deswegen möchten wir Sie kurz informieren, worauf in diesem Fall zu achten ist. Generell setzt sich bei einem bAV-Vertrag mit Beitragsdynamik ein Erhöhungsbeitrag aus der Erhöhung des Arbeitnehmerbeitrages (Entgeltumwandlung) auf der einen Seite sowie der Erhöhung eines ggf. vereinbarten prozentualen Arbeitgeberzuschusses auf der anderen Seite zusammen. Wichtig ist, dass Sie bei Anpassungen des Beitrags zur Direktversicherung bzw. Pensionskasse/-fonds durch eine Beitragsdynamik die zugrunde liegende Entgeltumwandlungsvereinbarung regelmäßig prüfen oder prüfen lassen.

Dabei sollten Sie auf folgende Punkte achten:

  • Ist bereits eine Regelung zur dynamischen Anpassung der Beiträge getroffen? Wenn ja, passt diese auch zur Dynamik des Versicherungsvertrags?
  • Ist für den Pflichtzuschuss des Arbeitgebers (15%) oder den Arbeitgeberbeitrag eine prozentuale Regelung getroffen oder wird ein Festbeitrag in der Entgeltumwandlungsvereinbarung genannt?
  • Ist die Anpassung der Beiträge auf 4% (steuer- und sozialversicherungsfrei) oder 8% (steuerfrei) gedeckelt?

Bei der Entgeltumwandlungsvereinbarung handelt es sich um eine arbeitsrechtliche Vereinbarung zwischen Ihrem Arbeitnehmer und Ihnen. Daher muss diese stets aktuell gehalten werden und Änderungen immer schriftlich dokumentiert werden. Bei Abweichungen kann es im schlimmsten Fall zu steuer- und/oder sozialversicherungsrechtlichen Konsequenzen kommen.

Wenn Sie Fragen oder Beratungsbedarf hierzu haben, kommen Sie gerne jederzeit auf uns zu.