Moped vor Sonnenaufgang

Aus blau wird grün: neue Versicherungskennzeichen für Mopeds und Co.

Mopeds, Mofas, E-Scooter und Kleinroller müssen in Deutschland haftpflichtversichert sein. Wer ohne Ver­si­che­rungsschild fährt, macht sich strafbar. Da diese Haftpflichtversicherung jedes Jahr automatisch erlischt, besteht jetzt wieder Handlungsbedarf. Die bisherigen blauen Versicherungskennzeichen dürfen nur noch bis einschließlich 28. Februar verwendet werden, danach gelten die grünen Schilder für die Saison 2025.

Wie beantrage ich ein Versicherungskennzeichen?

Unsere Kunden wurden schon entsprechend informiert. Für Neuanfragen gilt: Damit wir ein Kennzeichen ausgeben können, benötigen wir vorab Informationen wie Name, Anschrift und Geburtsdatum des Versicherungsnehmers sowie die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs. Da sich die Höhe des Beitrags auch nach dem Alter des jüngsten Nutzers des Fahrzeugs richtet (unter oder über 23 Jahre), ist eine Information über den Fahrerkreis ebenfalls wichtig. Die Police wird dann direkt mit dem Kennzeichen zusammen erstellt. Danach könnt Ihr das Kennzeichen entweder bei uns im Büro gegen Barzahlung des Beitrags abholen.

Wichtige Tipps und Hinweise zum Versicherungsschutz

1.) Nicht nur Motorroller, Mofa, Moped und E-Scooter sind versicherungspflichtig. Daneben benötigen auch Segways, Pedelecs, Quads und Trikes einen Versicherungsschutz.

2.) In manchen Fällen kann es sinnvoll sein, zusätzlich zur Haftpflicht- noch eine Teilkaskoversicherung abzuschließen. Eine Teilkaskoversicherung greift zum Beispiel auch bei Diebstahl, Wildunfall, Marderbiss etc.

3.) Achtet bei der Auswahl des Haftpflichtversicherers auf die Details. So sollte die Deckungssumme mindestens 100 Millionen Euro je Schadenfall bzw. 15 Millionen Euro je geschädigter Person umfassen. Zudem sollte sie grobe Fahrlässigkeit mit abdecken.

4.) Verkaufst Du Dein Moped, bevor das Ver­si­che­rungsjahr endet, solltest Du das Deiner Ver­si­che­rung (oder uns) unverzüglich mitteilen. Dann bekommst Du den zu viel gezahlten Beitrag erstattet.

5.) Genauso gilt: wenn Du nach dem 1. März in die Versicherung einsteigst, reduziert sich der Beitrag um die nicht in Anspruch genommenen Monate.

Bei Rückfragen oder Beratungsbedarf kommt einfach auf uns zu.