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Wir bieten Ihnen umfassenden Versicherungsschutz und ausgereifte Versicherungs- bedingungen für alle Anlagen der umweltschonenden Technologien:
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Maschinen-/Kasko-Versicherung
Für unvorhersehbare, plötzliche Schäden an der versicherten Anlage, welche eintreten z. B. durch: Brand, Blitzschlag, Explosion, Bedienungsfehler und Ungeschicklichkeit, Material- und Konstruktionsfehler, Überspannung oder Kurzschluss, Störungen der Mess- und Regeltechnik, Sturm, Hochwasser, Frost, Diebstahl und Vandalismus. Es werden ferner die Kosten ersetzt, die auftreten, um die Anlage wieder in den Zustand zu versetzen, die sie vor Eintritt des Schadens hatte, wie z. B. Kosten für Ersatzteile, De- und Remontagekosten, Behelfszufahrten, Dekontaminations- und Entsorgungskosten für Erdreich, Bewegungs- und Schutzkosten. Der Umfang der Ersatzleistungen, Entschädigungsgrenzen und Selbstbehalte richten sich nach den vereinbarten Versicherungsbedingungen.
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Elektronikversicherung (Solarenergie)
Für unvorhersehbar eintretende Sachschäden an einer Photovoltaik-Anlage: Für unvorhersehbare, plötzliche Schäden an der versicherten Anlage, welche eintreten z. B. durch: Brand, Blitzschlag, Explosion, Bedienungsfehler und Ungeschicklichkeit, Material- und Konstruktionsfehler, Überspannung oder Kurzschluss, Sturm, Hoch-wasser, Frost, Diebstahl und Vandalismus. Es werden ferner die Kosten ersetzt, die auftreten, um die Anlage wieder in den Zustand zu versetzen, die sie vor Eintritt des Schadens hatte, wie z. B. Kosten für Ersatzteile, De- und Remontagekosten, Bewegungs- und Schutzkosten, Kosten für Erd-, Maurer-, Stemm- und Dachdecker-arbeiten sowie Gerüstkosten. Der Umfang der Ersatzleistungen, Entschädigungs-grenzen und Selbstbehalte richten sich nach den vereinbarten Versicherungsbedingungen.
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Maschinen-Betriebsunterbrechungs-Versicherung
Ersetzt werden Einnahmeverluste, die aufgrund des Ausfalls der Anlage entstehen. Voraussetzung dafür ist, dass dem Ausfall ein nach den Maschinenversicherungsbedingungen ersatzpflichtiger Schaden vorausgegangen ist. Der Umfang der Ersatzleistungen, Entschädigungsgrenzen und Selbstbehalte richten sich nach den vereinbarten Versicherungsbedingungen.
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Haftpflichtversicherung
Für Personen- und Sachschäden, die durch das schuldhafte Verhalten des Versicherungsnehmers/Betreibers entstehen. Der Haftpflichtversicherer prüft die Ansprüche. Unberechtigte Forderungen werden abgewehrt. Berechtigte Forderungen werden befriedigt.
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Montageversicherung
Für Beschädigungen, Zerstörungen oder Verluste während der Montage und Inbetriebnahme an den versicherten Sachen, z. B. durch Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit oder Böswilligkeit, Bedienungsfehler oder unsachgemäße Handhabung, Konstruktions-, Guss- oder Materialfehler, Berechnungs-, Werkstätten- oder Montagefehler, Betriebsunfälle oder sonstige unglückliche Zufälle, Brand, Blitzschlag, Explosion, höhere Gewalt, Diebstahl, Einbruchdiebstahl.
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Haftpflichtversicherung für Manager (D&O-Versicherung)
Der Versicherungsschutz umfasst die Tätigkeit von Organen (Vorstand, Geschäftsführung, Aufsichtsrat, Beirat u. ä.) und leitenden Angestellten (Prokuristen u. ä.) einer Gesellschaft, welche die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters zu erfüllen haben. Gestellte Schadenersatzansprüche (Vermögensschäden) werden überprüft: Unbegründete Ansprüche werden abgewehrt (Rechtsschutz-Funktion), begründete Ansprüche werden befriedigt.
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